Ersatzführerschein / Datenänderung

Für einen gestohlenen oder verlorenen Führerschein muss ein Ersatzdokument ausgestellt werden, ebenso wie für einen zerbrochenen oder sonst beschädigten Führerschein. Außerdem kann die Ausstellung wegen einer Namensänderung oder aus anderen Gründen erfolgen.
Bei Antragstellung immer vorzulegende Unterlagen sind:

  • Ein aktuelles biometrisches Passfoto
  • Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder gültiger Personalausweis
  • Originalführerschein, sofern noch vorhanden
  • Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde, wenn noch kein Kartenführerschein vorhanden war und Ihr Führerschein nicht im Hochtaunuskreis ausgestellt wurde.

Zusätzlich vorzulegen bei Diebstahl:

Diebstahlanzeige der Polizeidienststelle (falls der Diebstahl im Ausland erfolgte mit Übersetzung der ausländischen Anzeige)


Zusätzlich vorzulegen bei Verlust:

Eidesstattliche Versicherung über den Verlust (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)

Zusätzlich vorzulegen bei Unbrauchbarkeit:

Vorlage (sofern noch Reste vorhanden) des unbrauchbaren Führerscheins oder einer Eidesstattlichen Versicherung über die Unbrauchbarkeit (Abnahme bei Antragstellung, gebührenpflichtig: 30,70 €)

Zusätzlich vorzulegen bei Datenänderung:

Vorlage einer Bescheinigung, aus der die Änderung der Daten hervorgeht (zum Beispiel Heiratsurkunde, augenärztliche Bescheinigung über den Wegfall einer Sehhilfe ....), Berufskraftfahrer entnehmen die Unterlagen bitte der Rubrik „Berufskraftfahrer-Qualifikation“


Gebühren: 25,30 - 32,60 €

Informationen:
Den Antrag auf Aussstellung eines Ersatzführerscheins können Sie auch über Ihre Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung stellen; eine Vorsprache beim Landratsamt erübrigt sich dann.

Ausnahmen:

Neu-Anspach: hier können keine Anträge wegen Verlust des Führerscheins gestellt werden

Glashütten: hier werden nur Anträge wegen Diebstahl und Verlust entgegen genommen. Alle anderen Ersatzanträge nimmt das BIS (BürgerInfoService) beim Hochtaunuskreis an.

Bad Homburg, Friedrichsdorf und Grävenwiesbach:

Bürger/innen aus diesen Orten stellen den Antrag beim BürgerInfoService (BIS) des Hochtaunuskreises


zurück
Seite als PDF anzeigennach oben