Neuerteilung nach Entzug

Wenn die Fahrerlaubnis durch ein Gericht oder die Fahrerlaubnisbehörde entzogen wurde, muss ein Antrag gestellt werden, damit man wieder am Straßenverkehr teilnehmen darf.
Achtung: aufgrund der räumlichen Gegebenheiten ist eine persönliche Vorsprache zur Neuerteilung derzeit nicht möglich. Antragsunterlagen und Informationen werden auf telefonische oder per Mail gesandte Anforderung zugeschickt.
Es wird geraten, Anfragen per E-Mail zu senden, da die telefonische Erreichbarkeit nicht immer ausreichend gewährleistet ist.

Zur Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entzug sind – je nach beantragter Klasse – verschiedene Unterlagen vorzulegen. Je nach Art des Fahrerlaubnisentzuges kann die Fahrerlaubnisbehörde vor der Wiedererteilung noch ein Aufbauseminar, einen Kurs oder ein Gutachten anordnen; dies wird jeweils im Einzelfall entschieden.

Folgende Unterlagen sind bei Antragstellung immer vorzulegen:

  • Gültiger Reisepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) oder Elektronischer Ausländertitel (eAT) oder gültiger Personalausweis inkl. Kopie des vorgelegten Dokuments
  • Ein biometrisches Passfoto
  • Führungszeugnis der Belegart „O“ (wird beim Meldeamt des Hauptwohnsitzes beantragt)
  • Nachweis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs

Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen A, A2, A1,AM, B, BE, L und T
Sehtestbescheinigung


Zusätzlich sind vorzulegen für die Klassen C, C1, CE, C1E und CE79

  • Ärztliches Gutachten nach Anlage 5 der Führerschein-Verordnung (FeV) (entfällt bei MPU-Anordnung)
  • Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 FeV anstelle der Sehtestbescheinigung


Zusätzlich ist vorzulegen für die Klassen D, D1, DE und D1E

Leistungstest nach Anlage 5 Nr. 2 der Führerschein-Verordnung (FeV) (entfällt bei MPU-Anordnung)

Gebühren: 154,00 € - 157,89 €

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