Berufskraftfahrer-Qualifikation

Wer beruflich beziehungsweise gewerblich Lastkraftwagen und/oder Bus fährt, muss zusätzlich zum Führerschein noch eine besondere Qualifikation vorweisen.

Das Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz (BKrFQG) gilt nur für Berufskraftfahrer der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE (Lastkraftwagen- und Busfahrerlaubnisse).

Im Folgenden sind die Voraussetzungen zum Erwerb der unterschiedlichen Qualifikationen aufgeführt. Diese können bei der Industrie- und Handelskammer bzw. bei bestimmten Ausbildungsstätten erworben werden. Anerkannte Ausbildungsstätten für Hessen sind aus der Anlage ersichtlich.
Weiterbildungskurse werden oft auch von Fahrschulen angeboten, bei denen die Fahrerlaubnis der Klassen C oder D erworben werden kann.

1. Grundqualifikation (GQ)

Für alle Ersterwerber, sofern sie beruflich tätig werden wollen.
Vorgeschrieben für D-Klassen seit dem 10.09.2008 und für C-Klassen seit dem 10.09.2009.
Wird erworben durch erfolgreiche Ablegung einer theoretischen und praktischen Prüfung bei der IHK oder durch Abschluss einer Berufsausbildung als Berufskraftfahrer/in.

Wer bis zum 09.09.2008 die Fahrerlaubnis der D-Klassen erworben hat bzw. bis zum 09.09.2009 die Fahrerlaubnis der C-Klassen erwirbt, besitzt die Grundqualifikation kraft Gesetz (Besitzstandswahrung).

2. Beschleunigte Grundqualifikation (bQG)

Für Ersterwerber möglich, wenn ein bestimmtes Mindestalter erreicht ist:

- 18 Jahre bei den Klassen C1 und C1E (Wahlmöglichkeit ob GQ oder bGQ)

- 23 Jahre bei den Klassen D und DE (21 Jahre wenn nur Linienverkehr bis 50 km gefahren wird, dann Wahlmöglichkeit ob GQ oder bGQ)

- 21 Jahre bei allen übrigen Klassen

Wird erworben durch Teilnahme am Unterricht bei einer anerkannten Ausbildungsstätte und erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK.

3. Weiterbildung (WB)

Wird in Fällen einer absolvierten Grundqualifikation 5 Jahre nach deren Erwerb und danach alle 5 Jahre fällig. Die Weiterbildung umfasst 35 Stunden à 60 min und kann am Stück oder aber in einzelnen Abschnitten absolviert werden.


Eine erfolgreich absolvierte Grundqualifikation oder Weiterbildung wurde bis zum 22.05.2021 im Führerschein durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 mit Gültigkeitsdatum dokumentiert.

Seit dem 23.05.2021 wird ein sogenannter Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt, der Ihnen nach Hause zugesandt wird und zusätzlich zum Führerschein immer mitzuführen ist. Der Fahrerqualifizierungsnachweis kann auch per Express bestellt werden und wird dann bei der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt.

Der Fahrerlaubnisbehörde sind dazu folgende Unterlagen vorzulegen:

• Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung

• Ein biometrisches Passfoto

• Bescheinigung über die erworbene Grundqualifikation beziehungsweise absolvierte Weiterbildung


Gebühren:

• 32,50 € bei Neuausstellung mit Zusendung
• 37,90 € bei Neuausstellung per Express
• 36,90 € bei Ersatzausstellung mit Zusendung
• 42,30 € bei Ersatzausstellung per Express





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