Immobilienmakler - § 34c Gewerbeordnung

Für Unternehmen, die ihren Geschäftssitz im Hochtaunuskreis haben oder gründen wollen, sind antragsberechtigt:

  • natürliche Personen
  • juristische Personen

  • bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeiten die geschäftsführungsberechtigten natürlichen beziehungsweise juristischen Personen

Der Antrag muss schriftlich gestellt und im Original eingereicht werden. Welche zusätzlichen Unterlagen benötigt werden, können Sie den folgenden Absätzen entnehmen. Die Unterlagen dürfen nicht älter als 3 Monate sein. Die Verwaltungsgebühr beträgt je Tätigkeit bei

  • natürlichen Personen 338,00 Euro

  • juristischen Personen 392,00 Euro

Achtung: Beantragen Sie eine Erlaubnis für Wohnimmobilienverwalter ist zusätzlich zu den benannten Unterlagen immer eine aktuelle Bestätigung über eine Berufshaftpflichtversicherung als Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Gewerbeordnung vorzulegen, die eine bestätigte Versicherungssumme für Vermögensschäden von 500.000 Euro je Versicherungsfall und 1.000.000 Euro für alle Versicherungsfälle eines Jahres ausweist.

Erlaubnis für eine natürliche Person

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (dieses wird bei der Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes beantragt und direkt an unseren Fachbereich – Ordnungs-, Straßenangelegenheiten und Verwaltungsservice, zu Händen Herrn Honcamp - gesendet)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (dieses wird bei der Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes beantragt und direkt an unseren Fachbereich – Ordnungs-, Straßenangelegenheiten und Verwaltungsservice, zu Händen Herrn Honcamp - gesendet)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes über Ihre steuerlichen Verhältnisse
  • Bescheinigung des für Sie zuständigen Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit (für den Hochtaunuskreis beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (bei der Stadtkasse oder Gemeindekasse einzuholen)
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des Bundes (geben Sie dafür auf der Internetseite www.vollstreckungsportal.de in „Registrieren Auskunft“ Ihre Daten ein; Sie erhalten im Anschluss per Post eine PIN zur Abfrage; nach Erhalt geben Sie Name, Vorname und Geburtsdatum sowie den Suchgrund ein. Die Auskunft in Form des Suchergebnisses drucken Sie bitte aus und senden uns diese zu.

Erlaubnis für eine juristische Person

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (Dieses wird bei der Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes beantragt und direkt an unseren Fachbereich – Ordnungs-, Straßenangelegenheiten und Verwaltungsservice, zu Händen Herrn Honcamp - gesendet)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (Dieses wird bei der Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes beantragt und direkt an unseren Fachbereich – Ordnungs-, Straßenangelegenheiten und Verwaltungsservice, zu Händen Herrn Honcamp - gesendet)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes über Ihre steuerlichen Verhältnisse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (bei der Stadtkasse oder Gemeindekasse einzuholen)
  • Bescheinigung des für Sie zuständigen Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit (für den Hochtaunuskreis beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe)
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des Bundes (Geben Sie dafür auf der Internetseite www.vollstreckungsportal.de in „Registrieren Auskunft“ Ihre Daten ein; Sie erhalten im Anschluss per Post eine PIN zur Abfrage; nach Erhalt geben Sie Name, Vorname und Geburtsdatum sowie den Suchgrund ein. Die Auskunft in Form des Suchergebnisses drucken Sie bitte aus und senden uns diese zu.)
  • Zusätzlich ist für die Firma der Gesellschaftsvertrag in Kopie vorzulegen.
  • Nach Prüfung der Unterlagen wird die Zustimmung zur Eintragung in das Handelsregister gegeben. Sobald die Eintragung erfolgt ist, ist eine Kopie des Handelsregisterauszuges vorzulegen. Im Anschluss daran wird die Erlaubnis erteilt.

Hinweis: Im Rahmen der Zuverlässigkeitsprüfung kann unsere Behörde Anfragen an Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Polizei und weitere Behörden zu Verfahren stellen, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit relevant sind. Mit der Antragstellung erklären Sie sich mit der Einholung dieser Informationen einverstanden.

Mitglied der Geschäftsführung

Für jedes Mitglied der Geschäftsführung ist ein eigener Antrag und folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz (dieses wird bei der Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes beantragt und direkt an unseren Fachbereich – Ordnungs-, Straßenangelegenheiten und Verwaltungsservice, zu Händen Herrn Honcamp - gesendet)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150 Gewerbeordnung (dieses wird bei der Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes beantragt und direkt an unseren Fachbereich  Ordnungs-, Straßenangelegenheiten und Verwaltungsservice, zu Händen Herrn Honcamp - gesendet)
  • Bescheinigung in Steuersachen des für Sie zuständigen Finanzamtes über Ihre steuerlichen Verhältnisse
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (bei der Stadtkasse oder Gemeindekasse einzuholen)

Zusätzlich sind für die Firma folgende Unterlagen beizufügen:

  • Aktuelle Kopie des Handelsregisterauszuges mit Auflistung aller Geschäftsführer
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Dieses wird bei der Stadt oder Gemeinde des Wohnsitzes beantragt und direkt an unseren Fachbereich  Ordnungs-, Straßenangelegenheiten und Verwaltungsservice, zu Händen Herrn Honcamp - gesendet)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des kommunalen Steueramtes (bei der Stadtkasse oder Gemeindekasse einzuholen)
  • Bescheinigung des für Sie zuständigen Insolvenzgerichts zur Insolvenzfreiheit (für den Hochtaunuskreis beim Amtsgericht Bad Homburg v. d. Höhe)
  • Auskunft aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis des Bundes (Geben Sie dafür auf der Internetseite www.vollstreckungsportal.de in „Registrieren Auskunft“ Ihre Daten ein; Sie erhalten im Anschluss per Post eine PIN zur Abfrage; nach Erhalt geben Sie Name, Vorname und Geburtsdatum sowie den Suchgrund ein. Die Auskunft in Form des Suchergebnisses drucken Sie bitte aus und senden uns diese zu.)

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Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung § 34c Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer, Wohnimmobilienverwalter, Verordnungsermächtigung

Verordnung über die Pflichten der Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter

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