Weitere Informationen zur Anzeige und Erlaubnis eines Brunnens
Ob sich Ihr Brunnenstandort in einem Trinkwasser- und/oder Heilquellenschutzgebiet befindet, können Sie dem Fachinformationssystem des Landes Hessen entnehmen.
Aufgrund unterschiedlichster hydrogeologischer Gegebenheiten ist es uns nicht möglich den Grundwasserstand für Ihren Brunnenstandort zu nennen. Hilfreiche Informationen zu Grundwasserständen in Ihrer Nähe und zu Bohrdatenprofilen können Sie den nachfolgenden Links entnehmen.
Ob eine Befreiung vom Benutzungszwang durch Ihre Stadt / Gemeinde erforderlich ist, bitten wir vorab in eigener Zuständigkeit zu klären.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen werden diese von uns geprüft. Sofern die angezeigte Benutzung nicht binnen eines Monats untersagt wird oder Ihnen Bedingungen oder Auflagen von uns mitgeteilt werden, darf die Benutzung in der angezeigten Weise durchgeführt werden.
Eine erlaubnispflichtige Grundwasserentnahme ist zum Beispiel
- die Trinkwasserversorgung von Dritten über eine dezentrale Anlage,
- die Bewässerung von Sportanlagen,
- die Versorgung von (Wasser-) Spielplätzen,
- die Speisung von Teichen,
- die Nutzung durch geothermische Brunnenanlage,
- die Grundwasserspiegelhöhenbegrenzung mittels (Haus-) Drainagen.
Wir weisen wir Sie daraufhin, dass der Bescheid kostenpflichtig ist. Eine Beurteilung, ob die Maßnahme technisch durchführbar ist und die angezeigte Wassermenge gefördert werden kann, erfolgt nicht.
Die notwendigen Unterlagen sind in Papierform in einfacher Ausfertigung sowie in digitaler Form einzureichen. Den Umfang und Inhalt der Unterlagen können Sie hier dem Merkblatt zur Erlaubnis zur Grundwasserentnahme.
Soweit die Jahresentnahmemenge 3.600 m3 übersteigt (gilt nicht für geothermische Brunnenanlagen sowie für Teichspeisungen und Drainagen) ist die Erlaubnis beim Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Umwelt Wiesbaden (Obere Wasserbehörde) zu beantragen.