Amtsärztliche Atteste für Schülerinnen und Schüler

Nach dem hessischen Schulgesetz können bei längerfristigen Erkrankungen und bei Freistellungen vom Schulsport für mehr als drei Monate von der Schule amtsärztliche Atteste verlangt werden. Termine hierfür werden im Rahmen der Sprechstunden vergeben.

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben