BürgerInfoService (BIS)
Als erste Anlaufstelle der Kreisverwaltung in Bad Homburg v. d. Höhe steht der BürgerInfoService (BIS) für Bürgerinnen und Bürger als „Tor zur Kreisverwaltung“ offen. Von dort werden viele Fragen von Besucherinnen und Besuchern beantwortet, Wege zu den Fachämtern und Servicestellen aufgezeigt sowie Anliegen und Wünsche zeitnah, sachgerecht und kompetent bearbeitet. Zudem bietet der BürgerInfoService ein breites Spektrum an Dienstleistungen, fachgerechte und freundliche Beratung an. Der BürgerInfoService ist eine bürgernahe Verwaltung, die sich an den Bedürfnissen und Problemen der Bürger orientiert.
Der BIS befindet sich in Haus 3 des Landratsamtes im Erdgeschoss. Direkt davor befindet sich in der Stele der Fristenbriefkasten. Er ist – wie der BIS – von beiden Besuchergaragen aus barrierefrei erreichbar.
Aufgabenbereiche des BIS
KFZ
Adressänderung
Info: Eine Adressänderung ist zwingend notwendig und kann zudem auch von den Rathäusern des jeweiligen Wohnortes geändert werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (TÜV muss gültig sein)
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- Im Vertretungsfall: eine Vollmacht sowie vom Bevollmächtigten Originalausweis und vom Vollmachtgeber eine Kopie des gültigen Personalausweises oder gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel → Vollmacht (pdf Dokument)
PDF-Dat
- Bei Firma: → Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution (pdf Dokument)zusätzlich Ausweisdokumente der Geschäftsführung (bei Vertretung Kopie ausreichend)
Namensänderung
Info: Die Namensänderung auf den Fahrzeugpapieren ist zwingend notwendig.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (TÜV muss gültig sein)
- Zulassungsbescheinigung Teil 2
- Geänderter Personalausweis oder geänderter ausländischer Ausweis beziehungsweise geänderter Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel) gegebenenfalls die Heiratsurkunde
- Im Vertretungsfall: eine Vollmacht sowie vom Bevollmächtigten Originalausweis und vom Vollmachtgeber eine Kopie des gültigen Personalausweises oder gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel) gegebenenfalls die Heiratsurkunde → Vollmacht(pdf Dokument)
- Bei Firma: → Bei Zulassung auf Firma/Institution (pdf Dokument) zusätzlich Ausweisdokumente der Geschäftsführung (bei Vertretung Kopie ausreichend)
Außerbetriebsetzung
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Kennzeichen
- gegebenenfalls Verschrottungsnachweis (nicht zwingend)
Info: Ihr „HG“ oder „USI“-Kennzeichen kann bei Abmeldung bei uns vor Ort direkt für ein Jahr reserviert werden. Im Vertretungsfall werden hier keine Vollmacht beziehungsweise Ausweisdokumente benötigt.
Außerbetriebsetzung bei Verlust des Fahrzeugscheins
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- Bei Verlust muss der für den Verlust verantwortliche eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Bei Firma vertretungsweise Zeichnungsberechtigter.
- Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige vorzulegen.
- Sollte die Person, die für den Verlust verantwortlich ist, nicht identisch mit dem Halter sein, benötigt er eine Vollmacht sowie eine Ausweiskopie vom Halter, damit die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu ausgestellt werden darf.
- Kennzeichen
- Fahrzeugbrief, sofern Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt waren
- Bei Firma: Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution zusätzlich Ausweisdokumente der Geschäftsführung (bei Vertretung Kopie ausreichend)
Außerbetriebsetzung wenn sich Fahrzeug bereits im Ausland befindet
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Bestätigung der Registrierung des Fahrzeuges im Ausland
- Kennzeichen oder Verbleib muss nachgewiesen werden
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- Gültige TÜV-Bescheinigung
- Bei Verlust muss der für den Verlust verantwortliche eine eidesstattliche Versicherung abgeben. Eine persönliche Vorsprache ist zwingend notwendig. Bei Firma vertretungsweise Zeichnungsberechtigter.
- Bei Diebstahl ist eine Diebstahlsanzeige vorzulegen. Hier ist eine persönliche Vorsprache nicht notwendig. Dies kann auch in Vollmacht erfolgen.
- Sollte die Person, die für den Verlust verantwortlich ist, nicht identisch mit dem Halter sein, benötigt Selbiger eine Vollmacht vom Halter, dass die Zulassungsbescheinigung Teil 1 neu ausgestellt werden darf.
- Fahrzeugbrief, sofern Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt waren
- Bei Firma: → Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution zusätzlich Ausweisdokumente der Geschäftsführung (bei Vertretung Kopie ausreichend)
Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein) bei Unleserlichkeit
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1
- Fahrzeugbrief, sofern Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein vor dem 01.10.2005 ausgestellt waren
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- Im Vertretungsfall: eine Vollmacht sowie vom Bevollmächtigten Original und vom Vollmachtgeber eine Kopie des gültigen Personalausweises oder gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel) → Vollmacht (pdf Dokument)
- Bei Firma: → Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution zusätzlich Ausweisdokumente (Kopie) der Geschäftsführung
Ersatzplaketten (unbrauchbar/beschädigt)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (gegebenenfalls TÜV / Kopie ausreichend)
- Wenn Kennzeichen auch ausgetauscht werden sollen, müssen alte und neue Kennzeichen vorgelegt werden
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweiskopie
Feinstaubplakette/Umweltplakette
Info: Auch für ausländische Fahrzeuge besteht die Möglichkeit eine Feinstaubplakette zu erhalten.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Kopie ausreichend)
Kurzzeitkennzeichen
Info: Kurzzeitkennzeichen dienen nur zur Überführung, Vorfahrt zum TÜV oder zur Betriebserlangung und sind zudem nur im EU-Land gültig. Das Fahrzeug muss im jeden Fall abgemeldet sein. Die Gültigkeit beträgt 5 Tage.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Antragsteller muss im Kreis wohnen oder das Fahrzeug muss im Hochtaunuskreis stehen
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweisen Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil 1) oder Zulassungsbescheinigung Teil 2 in Kopie sind ausreichend)
- TÜV Nachweis (auf dem Fahrzeugschein ausreichend ansonsten TÜV-Nachweis. Muss das Fahrzeug zum TÜV, ist kein TÜV-Gutachten vorzulegen)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) von der Versicherung für ein Kurzzeitkennzeichen
- Im Vertretungsfall: eine Vollmacht sowie vom Bevollmächtigten der Originalausweis und vom Vollmachtgeber eine Kopie des gültigen Personalausweises oder gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel) → Verlinkung zu KFZ-Zulassungsstelle setzen Vollmacht (pdf Dokument)
- Bei Firma: → Bei Zulassung auf eine Firma oder Institution zusätzlich Ausweisdokumente der Geschäftsführung
- Bei Auslandswohnsitz: ist eine Empfangsvollmacht sowie vom Bevollmächtigten der Originalausweis und vom Vollmachtgeber eine Kopie des Ausweisdokuments vorzulegen. Empfangsvollmacht (darf keine Firma sein). Zudem wird eine deutsche Adresse verlangt, von einer Person mit deutschem Wohnsitz, die sich mit gültigem Personalausweis oder gültigem Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel) ausweist. Wohnt diese Person im Hochtaunuskreis (HTK), muss sie nicht persönlich vor Ort erscheinen. Wohnt diese außerhalb des HTKs, so muss diese zwingend persönlich vor Ort sein
Wiederzulassung
Info: Eine Wiederzulassung ist nur dann möglich, wenn Kennzeichen bei Außerbetriebsetzung auf das Fahrzeug reserviert wurde und der Halter sich nicht geändert hat.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 (mit TÜV-Nachweis)
- Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- Kennzeichen
- SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuererhebung (es ist der amtliche Vordruck zu verwenden → SEPA-Lastschrift(pdf Dokument)
- Im Vertretungsfall: eine Vollmacht sowie vom Bevollmächtigten der Originalausweis und vom Vollmachtgeber eine Kopie des gültigen Personalausweises oder gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel) sowie das SEPA-Lastschriftmandat für Kfz-Steuererhebung (es ist der amtliche Vordruck zu verwenden und dieser muss zudem zwingend vom Halter unterschrieben werden)
Führerschein
Namensänderung
Info: Die Namensänderung aufgrund von Heirat/Scheidung ist freiwillig und muss daher nicht zwingend geändert werden.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Führerschein
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise gültiger Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- 1x biometrisches Passbild
- Gegebenenfalls eine Urkunde bei Namensänderung, wenn dieser noch nicht auf dem Ausweis geändert wurde
Wegfall von Sehhilfe
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Führerschein
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel
- 1x biometrisches Passbild
- Gegebenenfalls ein augenärztliches Gutachten (vom Augenarzt NICHT vom Optiker!)
Ersatzführerschein (Diebstahl)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- 1x Biometrisches Passbild
- Diebstahlsanzeige der Polizei (Diebstahlsanzeigen auf Spanisch, Italienisch oder Französisch werden auch akzeptiert)
Ersatzführerschein (Verlust)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- 1x biometrisches Passbild
- Eine Eidesstaatliche Versicherung (30,70 Euro) wird abgenommen. Diese ist deutschlandweit gültig.
Ersatzführerschein (Unbrauchbarkeit)
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- 1x biometrisches Passbild
- Reste des Führerscheins beziehungsweise beschädigter Führerschein
Umstellung des alten Führerscheines
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- 1 x biometrisches Passbild
- Führerschein
Um den Umstellungsprozess zu beschleunigen, können Sie vorab eine Karteikartenabschrift bei der damaligen ausstellenden Führerscheinbehörde anfordern. Gerne fordern wir diese aber auch selbst an.
Umstellung des alten Führerscheines + Internationaler Führerschein
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Gültiger Personalausweis oder gültiger ausländischer Ausweis beziehungsweise Reisepass in Verbindung mit einer Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt (nicht älter als 6 Monate oder Aufenthaltstitel)
- 2x biometrische Passbilder
- Führerschein
Um den Umstellungsprozess zu beschleunigen, können Sie vorab eine Karteikartenabschrift bei der damaligen ausstellenden Führerscheinbehörde anfordern. Gerne fordern wir diese aber auch selbst an.
Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz
Gemäß Infektionsschutzgesetz benötigen alle Personen, die eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich, zum Beispiel in der Gastronomie oder im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe, ausüben wollen, eine Belehrung durch das Gesundheitsamt (§ 43 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz). Über die Durchführung der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, die dem Arbeitgeber vorgelegt werden muss. Bei Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung nicht älter als drei Monate sein.
Was wird benötigt?
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder elektronischer Aufenthaltstitel
Information:
Die Belehrung findet jeden Dienstag um 8:30 Uhr und um 14:00 Uhr statt. Die Kosten belaufen sich auf 28 Euro. Da organisatorische Maßnahmen (Gebührenzahlung, Identitätsprüfung) Zeit in Anspruch nehmen, ist es erforderlich, dass sich die Teilnehmer 30 Minuten vor dem eigentlichen Belehrungstermin beim Bürger-Info-Service (BIS) im Haus 3, Erdgeschoss, einfinden. Eine Terminvereinbarung bzw. eine Terminabsage ist zwingend erforderlich. Wird die Bescheinigung für ein Praktikum benötigt, ist der Praktikumsvertrag vorzulegen.
Jagdscheinverlängerung
Jagdscheine können ebenso im BürgerInfoService (BIS) verlängert werden. Da zurzeit alle Jäger vom Verfassungsgericht überprüft werden müssen, bitten wir um kurze Rücksprache mit dem BIS, soweit Sie noch nicht die Bestätigung der Jagdbehörde erhalten haben.
Verlängerung der Jagdscheine: 1 Jahr oder 3 Jahre
Jugendjagdscheine beziehungsweise ausländische Jagdscheine können nur für 1 Jahr verlängert werden, dass heißt diese sind nur ein Jahr gültig.
Was wird benötigt?
- Versicherungsbestätigung der Versicherung, mit dem Zeitraum von 1 oder 3 Jahren
- 1x biometrisches Passbild, nur dann, wenn keine Verlängerung im Jagdscheinheft mehr möglich ist oder es sich um den ersten Jagdschein handelt
Ausgabe Aufenthaltstitel (eAT) + Reiseausweise (eRA)
Bürgerinnen und Bürger können ihre elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) sowie elektronische Reiseausweise (eRA) ohne Terminvereinbarung im BIS abholen.
Montag bis Donnerstag von 08:00 – 14:00 Uhr
Bitte stellen Sie zudem sicher, dass Sie alle aufgelisteten beziehungsweise geforderten Ausweisdokumente von der Ausländerbehörde vorlegen können, damit der Austausch der neuen Dokumente problemlos erfolgen kann. Zudem halten Sie bitte vorab Rücksprache mit dem BürgerInfoService, ob Ihre Aufenthaltstitel/Reisepässe zur Abholung bereitliegen.
Für weitere explizite Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Ausländerbehörde.
Es besteht die Möglichkeit digital einen Rückrufwunsch zu vereinbaren und infolgedessen einen Rückruf durch die Ausländerbehörde zu erhalten. Die Rückrufe der Ausländerbehörde können sich verzögern und erfolgen zu folgenden Zeiten:
Dienstag zwischen 13:00 und 15:30 Uhr
Donnerstag zwischen 08:00 und 11:30 Uhr