Hessische Rettungsmedaille und öffentliche Belobigung
Voraussetzung für die Verleihung einer Hessischen Rettungsmedaille
Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einen anderen Menschen das Leben oder wendet eine erhebliche bedrohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er für den vorbildlichen Einsatz mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden. Für diesen Antrag gibt es kein Formular.
Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
- Vor- und Familienname
- Wohnanschrift
- Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der Rettungsaktion
- Verlauf des Verfahrens
Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung des Ordens.
Voraussetzung für die Öffentliche Belobigung
Bringt eine Bürgerin oder ein Bürger bei der Lebensrettung einer anderen Person oder der Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit ab und für die die Retterin oder den Retter bestand keine Lebensgefahr kann sie/er mit einer Öffentlichen Belobigung in Urkundenform ausgezeichnet werden.
Für diesen Antrag gibt es kein Formular.