Vorbeugender Brandschutz

Der Vorbeugende Brandschutz hat zum Ziel, entstehende Gefahren durch Brand oder Explosion, die von baulichen und technischen Anlagen aufgrund ihrer Art, ihrer Lage und ihres Zustandes ausgehen und im Schadensfall eine
Gefährdung für Personen oder eine erhebliche Gefährdung für Umwelt, Sachwerte und/oder eine erhebliche Störung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung hervorrufen können, durch vorbeugende Maßnahmen einzudämmen.

Hierzu sind bauliche, anlagentechnische und betrieblich organisatorische Maßnahmen sowie der Einbau von
sicherheitstechnischen Anlagen und Einrichtungen objektspezifisch festzulegen.
Durch diese Maßnahmen werden die Sicherheit der Personen in Gebäuden und Anlagen,
der Schutz vor Brandentstehung und Ausbreitung sowie die Voraussetzungen zum Einsatz der Feuerwehr zur Rettung, Brandbekämpfung und Gefahrenabwehr geschaffen.

Dies geschieht durch fachtechnische Unterstützung bei der Planung, Prüfung und sicherheitstechnischen Ausführung und der Durchführung der Gefahrenverhütungsschau.

Zum Aufgabengebiet des vorbeugenden Brandschutzes gehört:

  • Durchführung der Gefahrenverhütungsschau
  • Brandschutztechnische Prüfung und Beurteilung von Bauanträgen, Bauleitplanungen sowie Sicherheitskonzepten für Veranstaltungen
  • Beratung von Bauherren, Planern und Veranstaltern
  • Freigabe für Brandmelde- Lösch und Gebäudefunkanlagen sowie Flächen für die Feuerwehr
  • Abstimmung und Freigabe von Brandschutzordnungen und Feuerwehrplänen 
 
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