KatRetter Ersthelfersystem im Hochtaunuskreis

Der Hochtaunuskreis hat KatRetter als System zur Smartphone-basierten Ersthelferalarmierung einführen.
Hiermit wollen wir Menschenleben schützen und die Überlebenschance bei einem Herz-Kreislauf Stillstand erhöhen. Dazu benötigen wir Sie als freiwillige Ersthelferinnen und Ersthelfer!
Getreu dem Motto "Herzenssache Hochtaunuskreis - Deine Hilfe macht den Unterschied!" 


KatRetter - Flächendeckende Ersthelferalarmierung

Bei einem Herz-Kreislauf Stillstand zählt jede Minute. Denn bereits nach etwa 3 bis 5 Minuten ohne Sauerstoffversorgung durch den Blutkreislauf, beginnen die Nervenzellen abzusterben und es kann zu irreversiblen
Schädigungen des Gehirns kommen.

Dauert der Herz-Kreislaufstillstand länger als 8 Minuten an, steigt die Sterblichkeitsrate rapide.
Hier setzt die Laienreanimation an. Ersthelferinnen und Ersthelfer spielen im Bereich der Reanimation eine entscheidende Rolle, um die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes zu überbrücken.

Eine Reanimationssituation außerhalb einer Klinik tritt in Deutschland circa 70.000 mal pro Jahr auf!
Mit Eingang des Notrufs 112 werden jetzt bei einer Herz-Lungen-Wiederbelebung, neben dem Rettungsdienst auch zusätzlich freiwillige und geschulte Ersthelfer, in der Nähe eines Notfallorts mit alarmiert.



Dazu verwenden wir die Smartphone-basierte Lösung über die App KatRetter.
Bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes oder der Ersthelferinnen und Ersthelfer leiten die 
Einsatzbearbeiter der Zentralen Leitstelle den Meldenden zu einer Telefon-Reanimation an.


Anmeldung zu KatRetter im Hochtaunuskreis

Vielen Dank für Ihr Interesse, als Ersthelferin oder Ersthelfer im Hochtaunuskreis und darüber hinaus mitwirken zu wollen.
So können Sie entscheidend bei der Rettung von Menschenleben mitwirken.
Um sich für KatRetter über den Hochtaunuskreis zu registrieren, nutzen Sie bitte die nachfolgende Online-Anmeldung.


Hinweis: Sie können die Registrierung auch über ihr Smartphone durchführen.
Der Qualifikationsnachweis kann so direkt in der Anmeldung über die Kamera abfotografiert werden.

Die Mindestqualifikation finden Sie nachfolgend in den Teilnahmevoraussetzungen.
Nachdem wir das vollständig ausgefüllte Formular, zusammen mit einem Qualifikationsnachweis erhalten und geprüft haben, werden Sie weitere Informationen per Mail erhalten.

    • PDF-Datei:
QR Code Katretter


Des Weiteren benötigen Sie die App KatRetter. Diese finden Sie über den nebenstehenden QR Code, in dem App Store ihres Smartphones oder in den nachfolgenden Links.

Die App und die Registrierung ist selbstverständlich kostenfrei!


Voraussetzungen zur Teilnahme am Ersthelfersystem

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Medizinische Ausbildung vorhanden 
    oder
  • Angehöriger einer Feuerwehr/Hilfsorganisation mit Einsatzerfahrung. (Feuerwehrsanitäter/Einsatzsanitäter)
  • Anmeldeformular wurde vollständig ausgefüllt und zusammen mit einem gültigen Qualifikationsnachweis an den
    Hochtaunuskreis gesendet.
  • Die Bereitschaft, sich auch weiterhin mit den gängigen Leitlinien der Reanimation auseinander zu setzen bzw. auch
    weiterhin das Wissen mit Erste Hilfe Kursen oder einem Reanimationstraining aufzufrischen.

Hinweis: Unser Ziel ist es, den Personenkreis ständig zu erweitern, bis auch Helferinnen und Helfer mit einem
Erste-Hilfekurs & Reanimationstraining, welches nicht älter als 1 Jahr ist, daran teilnehmen können.
In der Einführungsphase werden wir mit medizinischem Fachpersonal und Einsatzpersonal mit Einsatzerfahrung starten.
(Feuerwehrsanitäter, Einsatzsanitäter, Sanitätshelfer etc.)

F.A.Q - Häufig gestellte Fragen

Wie wird die App eingerichtet?

Schritt 1:

Nachdem die App aus dem Appstore Ihres Smartphoneherstellers heruntergeladen wurde, müssen Sie als erstes die
Datenschutzbestimmungen des Herstellers akzeptieren.
Diese werden Ihnen beim erstmaligen Start der App angezeigt.


Schritt 2:

Im zweiten Schritt müssen die Standorteinstellungen vorgenommen werden.
Wählen Sie hier zuerst "Beim verwenden der App erlauben". Es öffnet sich ein weiteres Fenster.
Hier wählen Sie "In "Immer erlauben" ändern".

KatRetterInfo1
KatRetterInfo2


Schritt 3:

Damit die Alarmierung auch immer akustisch dargestellt werden kann, müssen die kritischen Hinweise Ihres Smartphones
für die App aktiviert werden. Dazu klicken Sie in den Einstellungen auf den Banner "Mitteilungen sind eingeschränkt".
Es öffnet sich ein neues Fenster. Hier müssen Sie zuerst die Erlaubnis erteilen, dass die App Ihnen Mitteilungen senden darf und danach das kritische Hinweise gesendet werden dürfen.

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KatRetterInfo4
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Schritt 4:

Im letzten Schritt muss noch die Registrierung mit der App verknüpft werden. Wenn Sie sich über das Onlineformular
registriert haben, werden wir Ihre Unterlagen sichten. Sind diese vollständig erhalten Sie einen Freischaltlink.
Diesen müssen Sie mit dem Smartphone, auf welchem KatRetter installiert wurde, anklicken. Danach wird automatisch der Schieberegler bei Ersthelfer aktiviert und Ihnen bestätigt, dass Sie erfolgreich angemeldet sind.


Was ist der Unterschied zwischen Ersthelfer und Mithelfer?

Im Einstellungsfenster werden Sie zwei Optionen finden. Ersthelfer und Mithelfer. Was ist hier der Unterschied?

KatRetterInfo9


Ersthelfer:

Ersthelfer bezieht sich auf KatRetter. Hierrüber wird die gezielte Smartphone-Basierte Ersthelferalarmierung im Rahmen von medizinischen Notfällen wie dem Herz-Kreislauf-Stillstand dargestellt.

Mithelfer:

Hier wird die Organisation und Koordination von Spontanhelfern bei Krisen- und Katastrophenlagen dargestellt. Dieses Projekt läuft unter dem Namen KatHelfer-Pro. Der Hochtaunuskreis beteiligt sich nicht bei diesem Projekt!


Werde ich nur im Hochtaunuskreis alarmiert?

Nein, auch in den Bereichen unserer Partnerleitstellen kann man zu einem Herz-Kreislauf Stillstand hinzu alarmiert werden.
Ziel ist eine bundesweite, flächendeckende Ersthelferalarmierung.
Aktuell gestaltet sich die Vernetzung der unterschiedlichen Anbieter allerdings technisch schwierig. 

Zum Start der App im Hochtaunuskreis wird dies mit dem Wetteraukreis möglich sein.
Die personenbezogenen Daten bleiben jederzeit bei dem Landkreis, bei welchem sich registriert wurde.
Sollte es zu einer Einsatzalarmierung im Bereich unserer Partnerlandkreise kommen,
werden nur einsatzrelevante Daten mit diesen geteilt.

Zu welchen Notfällen wird alarmiert?

  • Indikation:
    • Im Hochtaunuskreis wird lediglich zu einem Herz-Kreislaufstillstand alarmiert.
      Wird durch einen Einsatzbearbeiter der Zentralen Leitstelle eine Reanimationssituation erkannt, wird eine
      Telefon-Reanimation eingeleitet und KatRetter zeitgleich mit dem Rettungsdienst alarmiert.

  • Kontraindikation
    • Einsatzstelle auf Schnellstraßen oder Schienenbereich.
    • Suzide oder stark psychisch belastende Situationen.
    • Vorliegende übertragbare Infektionserkrankungen.
    • Einsatzstelle mit dauerhaft anwesendem medizinischen Fachpersonal. ((Reha-)Kliniken, Pflegeeinrichtungen etc.)
    • Lebensbedrohliche Einsatzlagen (LebEL) oder Gewalt an der Einsatzstelle.



Hinweis: Jede Gebietskörperschaft legt die Indikation und den Radius zur Alarmierung von Ersthelfern selbst fest. Das heißt wenn Sie sich in einem anderen Landkreis aufhalten, welcher ebenfalls ein Ersthelfersystem benutzt und mit dem Hochtaunuskreis vernetzt ist, kann es sein das Sie auch zu anderen Meldebildern alarmiert werden können.
Für mehr Informationen dazu schauen Sie bitte bei der jeweiligen Gebietskörperschaft.

Brauche ich medizinische Ausstattung?

Nein, das wichtigste ist das Drücken!
Die Herzdruckmassage ist die wichtigste Maßnahme der Reanimation.
Dazu beide Hände übereinander auf die Mitte des Brustkorbes legen und mit ausgestreckten Armen,
100 bis 120 mal pro Minute, 5 bis 6 Zentimeter tief drücken.

Müssen Alarmierungen zwingend angenommen werden?

Nein! Sowohl die Registrierung als auch die Teilnahme an Einsätzen erfolgt komplett auf freiwilliger Basis.
Wenn es keine Zeit oder Möglichkeit zur Unterstützung gibt, kann der Alarm ignoriert werden.
Wichtig ist, dass mit der Annahme eines Alarms keine anderen Pflichten (z.B. Kinderbetreuung oder dienstliche Pflichten)
vernachlässigt werden dürfen.

Wenn ein Einsatz angenommen wird, soll der Ersthelfer sich unmittelbar zum Einsatzort begeben.
Sollte dies nicht möglich sein (z.B. wegen der Situation vor Ort), wird um eine Dokumentation in der App gebeten.
Außerdem ist es wichtig, das der Einsatz im System abgebrochen wird, damit das System und die Zentrale Leitstelle
wieder einen Helfer suchen können.

Kraftfahrzeuge sollten nach Möglichkeit vermieden werden.
In jedem Fall gelten weiterhin die Regeln im Straßenverkehr nach der Straßenverkehrsordnung.
Auf keinen Fall dürfen die öffentliche Sicherheit und Ordnung im Straßenverkehr gefährdet werden.
Der Ersthelfer ist an die Weisungen der Zentralen Leitstelle und regulärer Rettungskräfte gebunden.

In welchem Suchradius wird alarmiert?

Dies ist komplett unterschiedlich. Die Parametrierung des Suchradius in einer Innenstadt unterscheidet sich von einem
Suchradius im Bereich eines Stadtrandes oder eines Dorfes.
Diese Parameter werden durch den Hochtaunuskreis ausgewertet und gegebenenfalls angepasst.
Der minimale Suchradius leigt bei 750m, der maximale Suchradius beträgt aber maximal 1500m Luftlinie
in Bereich von Dörfern, und 2000m im Bereich des Naturparks.

Bin ich als Ersthelfer versichert?

Ja! - Der Versicherungsschutz besteht über die Unfallkasse Hessen.

Kommt es zu einer Alarmierung als Ersthelfer und diese wird angenommen,
wird der juristische Status eines Verwaltungshelfers eingenommen.
Somit besteht der Versicherungsschutz über den Hochtaunuskreis und bei der Unfallkasse Hessen (UKH).
Der Versicherungsschutz endet, nach Einsatzende oder Einsatzabbruch.

Achtung: Kommt es zu einem Wegeunfall, ist nur der direkte Weg versichert.
Wenn man ein Fahrzeug nutzt, ist dieses nicht versichert,
es sollte immer der Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad priorisiert werden!
Wegerechte im Sinne der StVO bestehen nicht!

Werde ich ständig geortet?

Nein! Erst bei einer Alarmierung über das KatRetter-System,
erfolgt zunächst eine grobe Ortung aller angemeldeten Smartphones.
Damit wird der Kreis an Smartphones, die sich in der Nähe des Einsatzortes befinden, eingegrenzt. In einem zweiten Schritt werden für die zielgenaue Alarmierung nur die Smartphones im Umfeld des Einsatzortes „feingeortet“.

Dazu ist es notwendig, dass die Standortdienste Ihres Smartphones eingeschaltet sind.

Keiner Person ist es möglich, zu sehen wo Sie sich genau befinden.
Kommt es zu einer Feinortung, Alarmierung und Einsatzannahme ist es trotzdem zu keiner Zeit möglich zu sehen,
wo Sie sich zum Zeitpunkt des Alarms befinden. Man weiß nur, dass Sie sich im eingestellten Suchradius befinden.

Sind meine Daten geschützt?

Ja! Sämtliche Daten werden streng vertraulich behandelt und nicht an Dritte unbefugte weitergegeben.
Notwendige Datenübertragungen erfolgen verschlüsselt nach aktuellstem Stand der Technik.

Darf ich von meinem Einsatz privat berichten?

Nein! Jeder Ersthelfer ist im Rahmen seiner Tätigkeit zur Verschwiegenheit der ihm im Einsatzfall bekannt gewordenen Informationen gegenüber Dritten verpflichtet.
Eine Anfertigung und Verbreitung von Fotos oder Videos von der Einsatzstelle ist strengstens untersagt!
Sollten Sie Bedarf sehen, über Ihren Einsatz reden zu wollen, können Sie jederzeit Hilfe durch ein Kriseninterventionsteam in Anspruch nehmen.

Was ist wenn ich nach dem Ereignis psychische Unterstützung benötige?

In diesem Fall nehmen Sie bitte Kontakt zur Zentralen Leitstelle des Hochtaunuskreises unter der Rufnummer
06172-67539770 auf.
Ein Einsatzbearbeiter wird für Sie Kontakt zu einem Team der Psychosozialen Notfallversorgung /
des Kriseninterventionsdienstes herstellen.
Sollte Sie eine Reanimationssituation psychisch belasten ist dies keine Schande, ganz im Gegenteil!
Auch professionelle Rettungskräfte können davon gebrauch nehmen.

Links & Downloadbereich

App - Download
Anleitung & Übersicht
Lesenswertes

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