Versicherungsschutz
Gut versichert im Ehrenamt
Wer sich ehrenamtlich engagiert, verdient einen zuverlässigen und umfassenden Versicherungsschutz. Dabei spielen insbesondere zwei Versicherungen eine wichtige Rolle:
- Unfallversicherung (gesetzlich und privat): Sie schützt Ehrenamtliche vor den Folgen von Unfällen, die ihnen während ihrer Tätigkeit oder auf dem Weg dorthin passieren können.
- Haftpflichtversicherung: Sie sichert gegen finanzielle Risiken ab, falls Ehrenamtliche unbeabsichtigt anderen Personen oder deren Eigentum Schaden zufügen.
Bereits 2003 hat Hessen als erstes Bundesland mit der SV SparkassenVersicherung private Rahmenverträge zur Unfall- und Haftpflichtversicherung abgeschlossen, um Ehrenamtliche vor Nachteilen durch ihr Engagement zu schützen.
Versicherungsschutz bieten diese Verträge allen Freiwilligen, die in Hessen tätig sind oder deren Einsatz vom Land Hessen ausgeht.
Weitere Informationen finden Sie hier auch zum Download:
Flyer Versicherungsschutz Hessen
Handout Versicherungsschutz #deinehrenamt
BMAS_Unfallversichert im freiwilligen Engagement
Unfallversicherung
Im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten sind Personen meist umfassend durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.
Zuständige Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind je nach Tätigkeitsbereich:
- Gesundheit und Soziales: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienste und Wohlfahrtspflege, Tel.: +49 40 202070
- Kirche, Sport, Kultur, Freizeit, Umwelt- und Tierschutz sowie die meisten Vereine außerhalb des Gesundheits- und Sozialbereichs: Verwaltungsberufsgenossenschaft, Tel.: +49 40 51461970
- Kommunale und staatliche Tätigkeiten: Unfallkasse Hessen (UKH), Tel.: +49 69 29972440
Der Versicherungsschutz hängt von verschiedenen Faktoren ab. Falls kein gesetzlicher Schutz besteht, können Ehrenamtliche über qua Satzung der UKH versichert sein.
Tipp: Nutzen Sie den Versicherungsfinder auf der Webseite, um den passenden Versicherungsschutz für Ihre Organisation herauszufinden.
Wichtige Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung:
- medizinische und berufliche Rehabilitation sowie Unterstützung im Alltag nach einem Unfall
- Geldleistungen wie Verletztengeld und Pflegegeld während der Arbeitsunfähigkeit
- lebenslange Rentenzahlungen bei dauerhafter Beeinträchtigung
Ergänzende Absicherung durch den Rahmenvertrag des Landes Hessen mit der SV SparkassenVersicherung:
Wenn weder gesetzliche noch private Unfallversicherung greift, bietet der Rahmenvertrag:
- bis zu 150.000 Euro bei dauerhafter Invalidität (abhängig vom Schweregrad)
- 10.000 Euro im Todesfall
- bis zu 5.000 Euro für Bergungs- und Rettungskosten, sofern keine andere Versicherung (z.B. Krankenversicherung, ADAC) diese Kosten übernimmt. Dies schließt auch Kosten für Krankenhaustransporte oder zusätzliche Reiseaufwände ein.
Haftpflichtversicherung
Ehrenamtliche sind in der Regel über die Haftpflichtversicherung ihres Vereins abgesichert. Auch private Haftpflichtversicherungen übernehmen oft Schäden, die ohne Leitungsfunktion entstehen.
Was passiert bei fehlendem Schutz?
Besteht keine oder eine unzureichende Versicherung, springt der Rahmenvertrag des Landes Hessen mit der SV SparkassenVersicherung ein. Er gilt besonders für ehrenamtliche Tätigkeiten in informellen Gruppen wie Interessengemeinschaften oder freien Initiativen.
Für eingetragene Organisationen
Vereine, Verbände und Stiftungen müssen eigenverantwortlich für den Versicherungsschutz ihrer Ehrenamtlichen sorgen. Die Rahmenverträge entbinden sie nicht von dieser Pflicht.
Erweiterter Schutz für Betreuer, Vormünder und Pfleger
Seit 2012 umfasst der Haftpflicht-Rahmenvertrag auch eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger. Diese sind mit ihrer amtlichen Bestellung automatisch versichert.
Leistungen des Haftpflicht-Rahmenvertrags:
- pauschal bis zu 3.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden
- bis zu 100.000 Euro für Vermögensschäden, die nicht aus Personen- oder Sachschäden resultieren
- speziell für amtlich bestellte Betreuer, Vormünder und Pfleger: bis zu 50.000 Euro für Vermögensschäden
Versicherungsfinder
Schnell und einfach den passenden Schutz finden
Mit dem Versicherungsfinder lässt sich leicht herausfinden, welcher Träger für die gesetzliche Unfallversicherung im jeweiligen Engagementbereich zuständig ist.
Viele weitere nützliche Informationen zum Thema Versicherungsschutz, kurze Erklärvideos und Ansprechpartnerinnen und –Ansprechpartnern gibt es auf der Internetseite der Landesehrenamtsagentur https://www.deinehrenamt.de/versicherungsschutz