Ehrenamts-Card

In Zusammenarbeit mit der Hessischen Landesregierung wurde die Ehrenamts-Card als Zeichen des Dankes und der Wertschätzung gegenüber all denen eingeführt, die sich in besonderer Weise für die Gesellschaft engagieren.

Durch dieses Anerkennungsinstrument erhalten ehrenamtlich Tätige die Möglichkeit, landesweit Vergünstigungen beim Besuch von öffentlichen und privaten Einrichtungen und Veranstaltungen in Anspruch zu nehmen.

Auch der Hochtaunuskreis beteiligt sich bereits seit 2006 an der Initiative und bietet für ehrenamtlich Tätige eine Ehrenamts-Card an.

Wer erhält die Ehrenamts-Card?

Die ehrenamtlich Tätigen müssen bestimmte persönliche Voraussetzungen vorweisen, um die Ehrenamts-Card des Hochtaunuskreises zu erhalten:

  • überdurchschnittliches Engagement von mehr als fünf Stunden pro Woche.
  • mindestens 3-jährige ehrenamtliche Tätigkeit oder eine Tätigkeit seit Bestehen der Organisation
  • ehrenamtliche Arbeit wird unentgeltlich ausgeübt
  • Wohnort im Hochtaunuskreis (Ausnahme Stadt Bad Homburg)
  • besonderes freiwilliges und ehrenamtliches Engagement in Ausübung einer Tätigkeit in Feldern der praktischen Arbeit zugunsten des Gemeinwohls.

Im Hochtaunuskreis entfällt der Nachweis einer 3-jährigen ehrenamtlichen Tätigkeit für JuLeika-Inhaberinnen und Inhaber, da sie eine intensive Jugendleiterausbildung absolviert haben. Der Nachweis eines überdurchschnittlichen Engagements von mehr als fünf Stunden pro Woche, muss jedoch vorhanden sein.

Der Hochtaunuskreis legt den Schwerpunkt auf die so genannten „Stillen Stars“, also praktisch tätige Ehrenamtliche, die keine Anerkennungsverfahren, wie z.B. Aufwandentschädigungen (Pauschalen oder Sitzungsgeld) etc. erhalten. Die reine Kostenerstattung von beispielsweise Fahrten, Parkgebühren, Telefon etc. gelten nicht als Aufwandsentschädigung.

Ist die Ehrenamts-Card kostenlos?

Ja, die Ehrenamts-Card ist ein kostenloses Angebot.

Muss ich Mitglied in einem Verein sein, um die E-Card beantragen zu können?

Nein, eine Vereinsmitgliedschaft ist keine notwendige Voraussetzung. Das moderne Verständnis von Ehrenamt macht sich nicht am Vereinswesen fest.

Ein Ausschluss der freien Gruppierungen würde zwar den Kreis der E-Card-Berechtigten eingrenzen, brächte aber ein konservatives Ehrenamtsverständnis zum Ausdruck.

Wie wird die Ehrenamts-Card beantragt?

Laden Sie sich das am Ende der Seite hinterlegte Antragsformular herunter, füllen Sie es vollständig aus und senden Sie den Antrag per Post oder E-Mail an uns zurück. Oder nutzen Sie alternativ unser Online-Antragsformular.

Bitte beachten Sie, dass die Angaben auf dem Antragsformular von der Trägerorganisation beziehungsweise Einrichtung mit Stempel und Unterschrift bestätigt werden müssen. Bei kleineren Initiativen ohne formellen Rahmen besteht auch die Möglichkeit, eine entsprechende Bestätigung von der zuständigen Stadt/ Gemeinde einzuholen. Vorstandsmitglieder können nicht für sich selbst unterzeichnen.

Welche Vorteile hat die E-Card?

Alle Ehrenamts-Card-Inhaberinnen und -Inhaber können eine Vielzahl von Vergünstigungen in Anspruch nehmen.

Dazu gehören Veranstaltungen aus Sport, Kultur und Bildung, genauso wie in Volkshochschulen, Museen, Kinos, Schwimmbädern und vielen Freizeiteinrichtungen. Ebenso genießen Sie Rabatte bei privaten und öffentlichen Organisationen, als auch gastronomischen Betrieben.

Die E-Card gilt landesweit. Das heißt, Inhaberinnen und Inhaber können alle angebotenen Vergünstigungen an jedem Ort in Hessen in Anspruch nehmen.

Hier finden Sie Angebote, die Sie nach Kommunen und Landkreisen filtern können.

Wie lange ist die E-Card gültig?

Die Ehrenamts-Card ist ab Ausstellungsdatum drei Jahre gültig.

Besteht die ehrenamtliche Tätigkeit nach Ablauf der drei Jahre weiterhin fort, kann ein Folgeantrag gestellt werden. Auch für diese Verlängerung der E-Card bedarf es einer erneuten Antragstellung mit entsprechendem Nachweis des Vereins oder gemeinnützigen Organisation.

Wer vergibt die E-Card?

Für die Beantragung der Ehrenamts-Card ist der Wohnort der antragstellenden Person entscheidend. Alle Personen, die einen Wohnsitz im Hochtaunuskreis haben, können die Ehrenamts-Card direkt beim Kreis beantragen. Ausnahme bildet hierbei die Stadt Bad Homburg vor der Höhe. Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohnsitz Bad Homburg vor der Höhe stellen bitte bei der Stadt Bad Homburg vor der Höhe ihren E-Card Antrag.

Verlust der E-Card, was ist zu tun?

Sollten Sie Ihre gültige E-Card verlieren, kontaktieren Sie uns bitte unter ehrenamt@hochtaunuskreis.de, damit wir Ihnen eine neue Karte ausstellen können.



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