Ehrungen und Orden

Eine Ehre den Ehrenamtlichen

Viele Bürgerinnen und Bürger engagieren sich ehrenamtlich und das in vielfältiger Weise. Dieser ehrenamtliche Einsatz ist für unser gesellschaftliches Miteinander bereichernd und von unschätzbarem Wert.

Diese Wertschätzung kommt als äußerlich sichtbares Zeichen auch durch Ehrungen und Orden zum Ausdruck und so können beim Hochtaunuskreis engagierte Personen für Auszeichnungen wie den Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland, den Hessischen Verdienstorden, den Ehrenbrief des Landes Hessen, die Pflegemedaille sowie die Rettungsmedaille des Landes Hessen und eine Öffentliche Belobigung vorgeschlagen werden.

Nach eingehender Recherche und Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit werden die Vorschläge dann zur Entscheidung an die Hessische Staatskanzlei und das Bundespräsidialamt weitergegeben.

Gerne stehen wir Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.


Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

Diese Orden werden zur Würdigung hervorragender Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und seiner Bevölkerung, unabhängig von Wohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Religion verliehen.

Die Verdienstorden gibt es in verschiedenen Stufen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1. Klasse
  • das Große Verdienstkreuz
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • das Großkreuz
  • die Sonderstufe des Großkreuzes

Wer und wie kann ein Antrag gestellt werden?

Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine andere Bürgerin oder Bürger für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen, unabhängig von Herkunft, Staatsbürgerschaft oder Religion. Die Anregung zur Verleihung eines Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ist an den Landrat des Hochtaunuskreises und bei Einwohnern der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe an den Oberbürgermeister zu richten. Der Antrag kann auch direkt an die Hessische Staatskanzlei Hessen gerichtet werden. Auch hier gilt das Verbot der Selbstanregung. Mitglieder von Parteien oder Organisationen die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, können ebenfalls nicht ausgezeichnet werden.

Für diesen Antrag gibt es kein Formular. Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Allgemeinwohl, ggf. Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können
  • Verlauf des Verfahrens

Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Bundespräsident über die Verleihung des Ordens.

Link zum Bundespräsidialamt

Hessischer Verdienstorden

Diese Orden werden zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten an Frauen und Männer unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit in zwei Stufen, als Hessischer Verdienstorden und als Hessischer Verdienstorden am Bande, verliehen.

Wer und wie kann ein Antrag gestellt werden?

Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine andere Bürgerin oder Bürger für die Verleihung eines Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig von Herkunft, Staatsbürgerschaft oder Religion. Der schriftliche Antrag sollte an die Hessische Staatskanzlei, den Landrat des Hochtaunuskreises oder bei Einwohnern der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe an den Oberbürgermeister gerichtet werden. Auch hier gilt das Verbot der Selbstanregung. Mitglieder von Parteien oder Organisationen die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, können ebenfalls nicht ausgezeichnet werden. Für diesen Antrag gibt es kein Antragsformular.
Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Allgemeinwohl,
  • ggf. Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Verfahrensprüfung

Die Prüfung des Vorschlages kann unter Umständen über ein Jahr dauern. Es müssen verschiedenen Personen, Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien, in denen der Vorgeschlagene ehrenamtlich Tätig ist oder war, zu dem Vorschlag Stellung nehmen.

Die Entscheidung über die Verleihung

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident/in über die Verleihung des Ordens.

Hessische Rettungsmedaille und öffentliche Belobigung

Voraussetzung für die Verleihung einer Hessischen Rettungsmedaille

Rettet eine Bürgerin oder ein Bürger einen anderen Menschen das Leben oder wendet eine erhebliche bedrohende Gefahr für die Allgemeinheit ab und bringt hierbei das eigene Leben in Gefahr, kann sie oder er für den vorbildlichen Einsatz mit der Hessischen Rettungsmedaille ausgezeichnet werden. Für diesen Antrag gibt es kein Formular.

Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der Rettungsaktion
  • Verlauf des Verfahrens

Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident über die Verleihung des Ordens.

Voraussetzung für die Öffentliche Belobigung

Bringt eine Bürgerin oder ein Bürger bei der Lebensrettung einer anderen Person oder der Abwendung einer erheblichen Gefahr für die Allgemeinheit ab und für die die Retterin oder den Retter bestand keine Lebensgefahr kann sie/er mit einer Öffentlichen Belobigung in Urkundenform ausgezeichnet werden.
Für diesen Antrag gibt es kein Formular.

Ehrenbrief des Landes Hessen

Voraussetzungen für die Verleihung eines Ehrenbriefes

Diese Auszeichnung setzt eine mindestens 12-jährige ehrenamtliche Tätigkeit in der kommunalen Selbstverwaltung oder in kommunalen Einrichtungen, in Vereinen mit kulturellen und sozialen Zielen oder Tätigkeiten, die zum Wohle der Allgemeinheit in den hessischen Gemeinden beigetragen haben. Die ehrenamtliche Tätigkeit darf aber nicht länger als fünf Jahre zurückliegen.

Dies können folgende ehrenamtliche Funktionen sein, sofern die genannten Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer im geschäftsführenden Vorstand
  • Vereinsvorsitzende
  • stellv. Vereinsvorsitzende
  • Kassenwarte
  • Schriftführerinnen und Schriftführer

Im kommunalen Bereich:

  • Stadtverordnete
  • Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter
  • Ortbeiratsmitglieder
  • ehrenamtliche Beigeordnete
  • Stadträtinnen und Stadträte in gemeindlichen Gremien
  • ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Wer und wie kann ein Antrag gestellt werden?

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann vorgeschlagen werden, unabhängig von Herkunft, Staatsbürgerschaft oder Religion. Die Anregung zur Verleihung des Ehrenbriefes des Landes Hessen ist an den Landrat des Hochtaunuskreises und bei Einwohnern der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe an den Oberbürgermeister zu richten. Auch hier gilt das Verbot der Selbstanregung. Mitglieder von Parteien oder Organisationen, die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, können ebenfalls nicht ausgezeichnet werden.

Verfahrensprüfung

Die Prüfung des Vorschlages kann unter Umständen mehrere Wochen oder auch Monate dauern, da die verschiedenen Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien, in denen die bzw. der Vorgeschlagene ehrenamtlich tätig ist oder war zu dem Vorschlag Stellung nehmen müssen. Die Entscheidung obliegt dem Landrat. Ferner kann der Hessische Ministerpräsident in Eigeninitiative besondere Persönlichkeiten mit dem Landesehrenbrief auszeichnen.

Die Verleihung

Bei der Aushändigung des Ehrenbriefes durch den Landrat, die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister oder deren Vertreter sollen bei der Veranstaltung nicht mehr als 3 Personen geehrt werden, damit die zu Ehrenden im Mittelpunkt stehen. Außerdem solle die Überreichung eines Ehrenbriefes nicht an Geburtstages des zu Ehrenden stattfinden. Bei Firmenjubiläen und Vereinsfeiern kann die Übergabe in bestimmten Fällen stattfinden.

Besonderheiten

Verdienste von Mitgliedern der Freiwilligen Feuerwehren (Ortsbrandmeister, Gerätewart, Maschinist, Gruppenführer usw.) werden grundsätzlich nicht mit dem Ehrenbrief des Landes Hessen ausgezeichnet, sondern durch die Verleihung des Hessischen Brandschutzehrenzeichens gewürdigt.
Auch ehrenamtliche Tätigkeiten in Vorständen von Karnevalvereinen können nur unter besonderen Umständen (beispielsweise soziales Engagement zugunsten der Allgemeinheit) mit dem Ehrenbrief ausgezeichnet werden.

Dokumente

Antrag für Ehrenbrief

Erlass Ehrenbrief

Pflegemedaille des Landes Hessen

Mit der vom Hessischen Ministerpräsidenten gestifteten Pflegemedaille des Landes Hessen wird der Einsatz pflegender Angehöriger geehrt. Sie wird seit 2004 an Bürgerinnen und Bürger verliehen, die einen pflegebedürftigen, kranken oder behinderten Menschen weitgehend unentgeltlich zu Hause mindestens fünf Jahre gepflegt oder betreut haben.

Antrag Pflegemedaille des Landes Hessen

Erlass über die Pflegemedaille des Landes Hessen

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