Der Wolf im Hochtaunuskreis

Über 150 Jahren nach seiner Ausrottung in Deutschland ist der Wolf (lat. Canis lupus) seit 1990 wieder schrittweise nach Deutschland  zurückgekehrt. Auch im Hochtaunuskreis ist er wieder aufgetaucht. Der Umgang mit den Tieren wirft viele Fragen auf, denn Wölfe stehen unter besonderem und strengem Naturschutz dürfen daher weder gejagt noch aktiv vertrieben werden. Mit den nachfolgenden Hinweisen will der Hochtaunuskreis Bürgerinnen und Bürger aber auch Weidetierhalter informieren.


Mit der Zunahme der Wolfspopulation nimmt auch die Verbreitung der Tiere in Deutschland zu. Hessen galt lange als Wolfserwartungsland. Doch inzwischen leben einige wenige Rudel und auch Einzeltiere in unserem Bundesland. Auf der  Suche nach neuen Revieren legen einzelne Tiere oft lange Strecken zurück und gelangen so auch in den Taunus. Seit Dezember 2022 steht nun fest, dass sich ein Wolf längerfristig im Gebiet des Hochtaunuskreises aufhält. Im Moment zählt er als territoriales Einzeltier. Das ist die Erkenntnis aus der Auswertung sämtlicher Wolfssichtungen sowie Funden von Haaren, Trittspuren, Kot und Fraßresten.  Die dabei aus DNA-Analysen gewonnenen Ergebnisse sind eindeutig: Ein Wolf lebt dauerhaft im Taunus, hinzu kommen vereinzelte Wölfe, die den Taunus auf ihrer Wanderschaft durchqueren.

Der Hochtaunuskreis als Wolfspräventionsgebiet

Der im Taunus lebende Wolf besitzt die  Kennung GW2554m. Nachweislich hat er im September 2022 bei Kransberg Schafe auf einer Weide gerissen. Mittlerweile sind aber auch Risse von anderen Wölfen bekannt geworden. Aufgrund der Übergriffe wurde der Hochtaunuskreis zum Wolfspräventionsgebiet erklärt, was vor allem für Halterinnen und Halter von Weidetieren wie Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde bedeutsam ist. Denn Übergriffe auf vor allem ungeschützte Weidetiere sind nun nicht mehr auszuschließen. Es bedarf ab sofort eines höheren Schutzes der Weidetiere. Für die daraus resultierenden Kosten können Weidetierhalter unter bestimmten Voraussetzungen finanzielle Förderungen abrufen.

Gleichzeitig müssen sich alle Bürgerinnen und Bürger bewusst machen, dass der Anblick von Wölfen in Zukunft nicht mehr außergewöhnlich sein wird. Bei Spaziergängen oder Sport in Wald und Flur kann es zu Sichtungen oder Begegnungen kommen. 

Der Hochtaunuskreis bietet Ihnen hier Informationen zum Thema Wolf und weiterführende Links und Kontaktdaten zu den wichtigsten Ansprechpartnern.

Detaillierte Informationen zum Wolf finden Sie beim Hessischen Wolfszentrum.

Wie erkenne ich einen Wolf?

Nicht alles, was aussieht wie ein Wolf, ist auch tatsächlich einer. Viele Hunde sehen Wölfen sehr ähnlich. Nachfolgend finden Sie die  wichtigsten Unterscheidungsmerkmale. 

Statur: Wölfe sind hochbeinig, sie besitzen eine eher quadratische Körperform und eine fast waagerechte Rückenlinie

Färbung: Wölfe haben eine helle Wangenpartie, die Umgebung des Mauls ist fast weiß. Am Hals haben sie seitlich oftmals einen helleren Kragen. Das Wolfsfell ist grau und bräunlich-ockerfarben bis rötlich.

Sonstige Merkmale: Wölfe haben kleinere Ohren als Hunde, ihr gerader Schwanz hängt meist herab und verfügt über eine schwarze Spitze. Die Wolfsschnauze ist relativ lang. 

Da Wölfe von einigen Hunderassen kaum zu unterscheiden sind, können Sichtbeobachtungen grundsätzlich nicht als sicherer Wolfsnachweis gewertet werden. Dennoch sind sie sehr wertvolle Hinweise auf ein mögliches Wolfsvorkommen.

Wenn immer möglich, machen Sie ein Foto von Ihrer Beobachtung und reichen Sie diese über das Formular unter dem Link  Meldeformular ein.

Verhalten bei Wolfskontakt

Während wir uns sonst freuen, wenn wir bei einem Spaziergang ein Wildtier, einen Hasen oder ein Reh, beobachten können, ist die völlig unerwartete Begegnung mit einem Wolf bei den meisten Menschen mit sehr gemischten Gefühlen begleitet. Dies reicht von Erstaunen, Unsicherheit, Erschrecken bis zu Angst. Was ist in dieser Situation zu tun?

Als allererstes: Ruhe bewahren!

Das Wolfszentrum Hessen (WZH) gibt auf seiner Internetseite wertvolle Hinweise.

Grundsätzlich gilt immer: Bei einem Notfall rufen Sie bitte die Polizei (Telefon 110).

Allein zu Fuß

  • Wölfe sind allgemein scheu und ziehen sich zurück, wenn sie Menschen wahrnehmen – in der Regel bevor der Mensch sie entdeckt hat. Es würden sonst viel mehr Sichtungen gemeldet werden.
  • Sollte es doch zu einer zufälligen Begegnung mit einem Wolf kommen, verhalten Sie sich bitte ruhig und halten Sie Abstand zum Tier.
  • Gehen Sie nicht frontal auf das Tier zu. Bedrängen Sie das Tier nicht.
  • Die Tiere laufen meist ohne übermäßige Hast davon. Gerade jüngere Tiere, die noch keine Erfahrungen mit Menschen hatten, können sich neugierig verhalten.
  • Sollte der Wolf wider Erwarten nicht davonlaufen, machen Sie Lärm. Versuchen Sie das Tier einzuschüchtern, in dem Sie sich großmachen.

Mit Hunden

  • Hunde können von Wölfen, die in diesem Gebiet leben, als Bedrohung wahrgenommen werden. Auch läufige Hündinnen können interessant wirken.
  • Falls Sie mit einem Hund unterwegs sind, leinen Sie diesen an und halten ihn nah bei sich.
  • Die Nähe des Besitzers bietet Ihrem Hund den besten Schutz. Gefahr für den Menschen besteht dabei nicht.

Im Auto, auf dem Fahrrad, mit dem Pferd, auf dem Traktor

  • Menschen in Fahrzeugen oder auf Pferden werden von vielen Wildtieren nicht als solche erkannt. Das ist keine ungewöhnliche oder besorgniserregende Verhaltensweise.
  • Gerade wenn man mit Hund oder Pferd unterwegs ist, ist es nicht leicht, Ruhe zu bewahren - und seine Tiere unter Kontrolle zu halten.
  • Flüchten auf Fahrrad oder Pferd verleitet Wölfe eher zum Jagdtrieb und sie nehmen eventuell die Verfolgung auf.
  • Stehenbleiben und sich und gegebenfalls das Pferd frontal in Richtung Wolf wenden. Das zeigt dem Wolf, dass Sie ihn wahrgenommen haben.
  • Bewegen Sie sich dahin, wo andere Menschen sind, etwa zu einer Straße oder einer Siedlung.
  • Im Auto oder im Traktor haben Sie nichts zu befürchten. Eventuell können Sie mit Hupen das Tier vertreiben.

Niemals füttern!

Hauptsächlich zwei Gründe lassen Wölfe an Menschen herankommen:

  • es sind unerfahrene, neugierige Jungtiere
  • Futter, Müll oder Essensreste lockt die Tiere an. Sie verlieren ihre Scheu vor Menschen.

Deshalb:

  • Füttern Sie einen Wolf unter keinen Umständen! (Dies gilt auch für alle anderen Wildtiere)
  • Lassen Sie auf keinen Fall Essensreste oder Müll liegen. Die Tiere lernen schnell und suchen dann Orte auf, wo sie solche Überreste finden (Wege, Siedlungen, Wander- und Campingplätze, Sitzbänke, etc.).

Nach Übergriff oder Sichtung

Dadurch, dass Wölfe in Deutschland langsam wieder heimisch werden, wird es immer wieder zu Sichtungen kommen. Besonders häufig ist dies zu Beginn eines Jahres, wenn erwachsen gewordene Jungtiere ein neues Revier suchen oder Einzeltiere auf Partnersuche sind.

Sollten Sie einen Wolf entdeckt haben, befolgen Sie bitte diese Hinweise:

  • Melden Sie jede Sichtung oder Entdeckung im Zusammenhang mit Wölfen. Jede Meldung zählt, um das Verhalten von Wölfen zu verstehen, Menschen in der betroffenen Region zu informieren und eventuell Maßnahmen zum Schutz von Weidetieren anzugehen. Dafür bietet das Wolfszentrum Hessen weitere Informationen auf seiner Internetseite unter dem Link Wölfe und Risse melden.

Den entsprechenden Meldebogen des Wolfszentrums Hessen finden Sie unter dem Link Meldebogen, oder Sie sprechen mit den Ansprechpartnern bei der Wolfshotline unter Telefon (0641) 20009522.

Für den Hochtaunuskreis gibt es eine Wolfsberaterin und einen Wolfsberater direkt in der Region, die angesprochen werden können: Dr. Anne Gissel, Telefon 0171-9916099, und Wolfgang Maurer, Telefon 0160-94413869.

  • Nehmen Sie nicht die Verfolgung auf oder lassen Sie Ihren Hund von der Leine! Sollte sich der Wolf dadurch bedrängt fühlen, kann er angreifen, um sein Revier zu verteidigen.
  • Machen Sie, wenn möglich, ein Foto oder ein Video, das Sie später als Nachweis einreichen können.
  • Merken oder notieren Sie sich den genauen Ort oder gar die Koordinaten (Mobiltelefon) der Sichtung. Eine Meldung ohne Ortsangabe ist nahezu wertlos.
  • Sollten Sie ein gerissenes Wildtier oder eine eindeutige Wolfsspur finden, fassen Sie nichts an und halten Ihren Hund fern. Ansonsten könnten DNA-Spuren überlagert oder unbrauchbar gemacht. Ein eindeutiger Nachweis wäre dann nicht mehr möglich.
  • Sollten Sie ein gerissenes Weidetier (Schaf, Ziege, Rind) finden, rufen Sie - wenn bekannt -  unverzüglich die Besitzerin oder den Besitzer an oder die oder den Wolfsbeauftragten der Region an. Auch hier ist es wichtig, Spuren nicht zu verunreinigen, um eine Zuordnung und Risikoeinschätzung nicht zu gefährden.

Soziale Medien

In den sozialen Medien wird immer wieder über Wolfssichtungen oder Wolfsübergriffe berichtet. Das ist normal und für die Betroffenen oft der erste Kommunikationskanal an Familie, Freunde oder Gleichgesinnte. Wenn Sie eine solche Mitteilung entdecken, fragen Sie bitte bei den Erstellern nach, ob sie diese Vorfälle offiziell gemeldet haben. Wenn nicht, fordern Sie sie auf, die Meldung nachzuholen. Jede Meldung ist sehr wichtig, um den Verantwortlichen die Möglichkeit zu geben zu reagieren. Die gesetzlichen Vorgaben ermöglichen nur dann Maßnahmen, wenn Sichtungen oder Übergriffe gemeldet und nachgewiesen sind.


Nachfolgende Informationen sind für Weidetierhalter von Bedeutung

Schutz von Weidetieren vor Wolfsangriffen

Als Halter von Schafen, Ziegen, Rindern, aber auch Pferden und anderen Weidetieren, sind Sie durch die neue Wolfssituation  besonders betroffen.
Allein der Gedanke, dieses Raubtier könnte Ihrer Herde etwas zu Leide tun, reicht, um sich ernsthafte Sorgen zu machen. Schließlich treten Sie für das Wohl Ihrer Tiere ein – und die Tiere vertrauen Ihnen.

Es braucht deshalb – jetzt noch mehr als vorher – besonderen Schutz für Ihre Tiere. Egal, ob Sie Erwerbstierhaltung betreiben oder die Weidetierhaltung Ihr Hobby ist.

Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) bietet Ihnen persönliche Beratung zum Schutz Ihrer Tiere an. Profis prüfen Ihren bisherigen Schutz und geben Hinweise und Tipps, was Sie besser machen können – oder auch müssen. Informationen finden Sie unter folgendem Link: Herdenschutz.

Wölfe sind intelligent und lernen schnell. Diese Lernfähigkeit kann man nutzen. Nähert sich ein Wolf einer Herde und erfährt dabei einen deutlichen, aber ungefährlichen Schmerz durch einen Elektrozaun, lernt er, Weidetiere deshalb zu meiden. Er wird in Zukunft einen großen Bogen um diese Herden machen.
Ungeschützte oder unzureichend geschützte Herden hingegen verhelfen dem Wolf dazu, sich an leichte Beute zu gewöhnen und er wird sich im Zweifel immer mehr darauf spezialisieren.

Jede Tierhalterin und jeder Tierhalter muss sich im Klaren darüber sein, dass, wenn er oder sie die Weidetiere nicht ausreichend schützt, damit auch den Schutz aller Weidetiere im Revier eines Wolfs senkt.  Alle müssen mitmachen!

In der Vergangenheit war es meist das Ziel, die Weidetiere durch Barrieren auf der Weide zu halten. Nicht immer war dafür ein stromführender Zaun nötig. Gräben oder Hecken genügten teilweise dafür. Um einen Wolf von der Herde abzuhalten, reicht das allerdings nicht. Neben der Anschaffung eines angepassten Zauns, dessen richtige Ausstattung und Installation sowie Wartung, ist auch seine Platzierung wichtig. Ein Zaun vor einer Böschung hält zwar das Weidetier ab, herauszukommen. Ein Wolf könnte aber die Böschung nutzen, um über den Zaun zu springen. Eine entsprechende Beratung zur richtigen Ausstattung und Platzierung eines Zauns ist daher sehr zu empfehlen. Profis decken etwaige Schwächen auf und geben Tipps zur Umsetzung.

Auch Herdenschutzhunde sind wichtige Helfer. Sie sind gezüchtet und ausgebildet dafür, eine Herde zu schützen. Mit voller Aufmerksamkeit und ganzem Einsatz versuchen sie, Eindringlinge abzuwehren. Auch ihre Anschaffung wird unterstützt.

Zudem ist der angepasste Schutz vorab, Voraussetzung für spätere Schadensersatzzahlungen oder Förderungen, sollte es dennoch zu Wolfsrissen kommen.

Informationen zum Grundschutzes für Schafe und Ziegen

AID Broschüre Sichere Weidezäune

Beratung durch den LLH


Verhalten nach Wolfübergriff auf Weidetiere

Um es deutlich zu sagen: Kein Schutz ist 100-prozentig sicher, es kann dennoch zu einem Riss durch einen Wolf kommen.

Wenn Sie tote oder verletzte Weidetiere vorfinden, sollten Sie folgendes beachten:

  1. Kümmern Sie sich um leidende Tiere. Rufen Sie bei Bedarf einen Tierarzt.
  2. Verändern Sie möglichst wenig am „Tatort“, um die Ursachen (War es tatsächlich ein Wolf? Wie hat er es geschafft?) klären zu können. Nur wenn ein Wolf genetisch nachgewiesen werden kann, wird der Riss als Wolfsriss anerkannt.
  3. Für einen genetischen Nachweis werden an gerissenen und verletzten Weidetieren sowie an Hinterlassenschaften am Fundort DNA-Proben entnommen. Sehr wichtig ist es deshalb, dass Sie als Tierhalterin oder Tierhalter darauf achten, dass die Spuren nicht verunreinigt werden!

Dazu folgende Hinweise:

    • Soweit möglich, keine Spuren zerstören – direkt am Fundort und in der Umgebung (Tritte, Fahrzeuge).
    • Eigene Hunde fernhalten, andere Weidetiere wegsperren.
    • Spuren dokumentieren (Fotos).
    • Totes Tier an Ort und Stelle belassen.
    • Durch saubere Plane vor Witterung oder Fraß schützen.

Melden Sie den Rissverdacht (werktags von 8 bis 16 Uhr der Wolfshotline, Telefon: (0641) 20009522außerhalb dieser Zeiten bei den Wolfsberatern im Landkreis: Dr. Anne Gissel, Telefon 0171-9916099, und Wolfgang Maurer, Telefon: 0160-94413869.

Schadensausgleich

Wenn Sie Ihre Herde gemäß den Vorgaben geschützt haben und es dennoch zu einem Übergriff durch den Wolf kommt, unterstützt Sie das Land Hessen finanziell.

Voraussetzung ist, dass der Schaden nachweislich durch einen Wolf geschehen ist. Hier gilt der genetische Nachweis durch eine DNA-Analyse.

Bei einem nachgewiesenen Schaden durch einen Wolf werden Tierverluste, Schäden durch einen Wolfsangriff, Tierarztkosten und Medikamentenkosten erstattet. Informationen finden Sie unter dem Link Infos zum Schadensausgleich.

Fördermöglichkeiten für Schutz von Weidetieren

Um Ihre Weidetiere ausreichend zu schützen, bedarf es natürlich entsprechender Ausrüstung. Ausrüstung kostet Geld. Dafür können Sie beim Land Hessen Unterstützung beantragen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erlangen. Manches ist auch kombinierbar.

Die Weidetierprämie (2020-2022) wird jetzt zur Gekoppelten Tierprämie (ab 2023): Über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird es eine, an die Produktion gekoppelte Prämienzahlung für Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhalter geben. Die Prämie wird nicht gewährt, wenn der Betrieb auch Milch produziert. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Maßnahmenblatt Gekoppelte Tierprämie. Beratung erhalten Sie beim Amt für den ländlichen Raum, Herr Max Reichard, E-Mail: Max.Reichard@hochtaunuskreis.de , Telefon: (06172) 999-6134.

Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung: Maßnahmen zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter hinsichtlich des Mehraufwands für den Herdenschutz, der zusätzlich zu den Mindestanforderungen an den Schutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer geleistet wird. Weitere Informationen zum Thema können sie nachfolgendem Link entnehmen: Maßnahmenblatt Schaf- und Ziegenbeweidung . Beratung erhalten Sie beim Amt für den ländlichen Raum, Frau Heike Kühmichel, Heike.Kuehmichel@Hochtaunuskreis.de, Telefon: (06172) 999-6115.

Weidetierschutz: Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung. Hierunter fallen im Hochtaunuskreis und im Stadtgebiet Frankfurt Fördermittel für Schafe und Ziegen, Damwild sowie Rinder bis zu einem Lebensalter von einem Jahr beziehungsweise kleinwüchsige Rassen mit einer Widerristhöhe bis maximal 112 Zentimeter im ausgewachsenen Zustand. Auch Herdenschutzhunde sind wichtige Helfer. Sie sind gezüchtet und ausgebildet dafür, eine Herde zu schützen. Auch ihre Anschaffung wird unterstützt. Informationen finden Sie unter den folgenden Links: Weidetierschutz WI-Bank, Merkblatt Herdenschutzhund, Beratung erhalten Sie beim Amt für den ländlichen Raum, Herr Max Reichard, max.reichard@hochtaunuskreis.de, Telefon: (06172) 999-6134.

Auch der Hochtaunuskreis hat eine erweiternde Fördermöglichkeit entwickelt. Informationen dazu finden Sie im nächsten Kapitel "Förderrichtlinie zum Weidetierschutz Hochtaunuskreis".

Schadensausgleich: Für durch den Wolf verursachte Schäden an Tieren, für Tierverluste (insbesondere direkte Tötung, Verluste aufgrund vorhergehender Verletzungen), Sachverständigenkosten für die Wertermittlung der Tiere sowie auf den Wolfsangriff zurückführende Verluste durch Fehlgeburten beziehungsweise Aborte, wird einschließlich der erforderlichen Ausgaben für Tierarztkosten gewährt. Hinweis: Zahlungen erfolgen nur für auf der Weide gehaltene landwirtschaftliche Nutztiere sowie Hüte- und Herdenschutzhunde. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link: Schadensausgleich WI-Bank. Nur im tatsächlichen Schadensfall kontaktieren Sie bitte: Regierungspräsidium Darmstadt, Ulrich Götz-Heimberger, Ulrich.Goetz-Heimberger@rpda.hessen.de, Telefon: (06151) 126838.

Tiergenetische Ressourcen: Das Land Hessen fördert die Erhaltung von seltenen, einheimischen und gefährdeten Nutztierrassen. Aktuell werden zwei bodenständige Rinderrassen, zwei Schaf- und eine Ziegenrassen gefördert. Die Teilnahme an diesem Programm ermöglicht Ausnahmeregelungen für die Teilnahme bei der Förderung Weidetierschutz. Weitere Informationen  zum Thema finden Sie unter nachfolgendem Link: Maßnahmenblatt Tiergenetische Ressourcen. Beratung erhalten Sie beim Regierungspräsidium Gießen, Herr Udo Rippl-Glaum, Udo.Rippl-Glaum@rpgi.hessen.de, Telefon: (0641) 303-5116.

Förderrichtlinie zum Weidetierschutz Hochtaunuskreis

Im November 2022 fand der erste Wolfsriss im Hochtaunuskreis statt. Seither häufen sich die Übergriffe auf Weidetiere in der Region. Tierhalterinnen und Tierhalter mit einer Mindestanzahl an Weidetieren können eine Förderung des Landes Hessen für einen zusätzlichen Schutz vor Wölfen beantragen. Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter mit geringeren Tierzahlen sind von der Landesförderung ausgeschlossen. Allerdings sind diese „kleinen“ Herden ebenso wichtig für den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft im Hochtaunuskreis. Zudem gewöhnt sich ein Wolf bei unzureichend geschützten Tieren an die leichte Beute. Die Übergriffsversuche können demzufolge dadurch noch steigen. Es gilt daher, alle Weidetiere möglichst zu schützen. Dazu ist auch die Förderung von Weidetierhalterinnen und weidetierhaltern mit kleinen Herden notwendig. Die Richtlinie zur Förderung von Schutzmaßnahmen zur Weidetierhaltung im Hochtaunuskreis fördert den Schutz von „kleinen“ Weidetierherden im Hochtaunuskreis. Im Folgenden finden Sie die Richtlinie und die Möglichkeit zur Antragstellung.

Unter folgendem Link finden Sie die Richtlinie zur Förderung von Schutzmaßnahmen zur Weidetierhaltung im Hochtaunuskreis:


Unter folgendem Link finden Sie den Antrag auf Förderung:

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an: LFN.Bad-Homburg@Hochtaunuskreis.de

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kollegen Herrn Max Reichard, E-Mail: max.reichard@hochtaunuskreis.de, Telefon: (06172) 999-6134

Termine:

Das Wolfszentrum Hessen informiert regelmäßig auch in anderen Regionen Hessens. Für etwaige Veranstaltung außerhalb des Hochtaunuskreises informieren Sie sich gerne direkt auf der Seite des Wolfszentrums Hessen unter folgendem Link: Link zum Wolfszentrum Hessen.

Wichtige Kontakte

Sichtung:

Wolfshotline: (0641) 200095-22

Wolfsberater Hochtaunuskreis: Dr. Anne Gissel, Telefon: 0171-9916099, Wolfgang Maurer, Telefon: 0160-94413869

Meldebogen: Vorlage

Beratung:

Herdenschutz: https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/, Martin Steffens, Telefon: (06441) 9289372, Mobil: 0160-90575258, Wetzlar

Wolfsberater bei den Forstämtern: Weilrod: Bhavana Kaiser, Telefon: (06083) 913238, Königstein: Hans-Jörg Sommer, Telefon: (06174) 928628

Förderung:

Amt für den ländlichen Raum: Max Reichard, Telefon: (06172) 999-6134, E-Mail: max.reichard@hochtaunuskreis.de

Schadensausgleich:

Regierungspräsidium Darmstadt: Ulrich Götz-Heimberger, Telefon: (06151) 12 6838, E-Mail: Ulrich.Goetz-Heimberger@rpda.hessen.de

Untere Naturschutzbehörde:

Dr. Dr. Dieter Selzer, Telefon: (06172) 999-6004, E-Mail: dieter.selzer@Hochtaunuskreis.de

Amt für Veterinärwesen

Telefon: (06172) 999-6599, E-Mail: veterinaeramt@hochtaunuskreis.de

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben