Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz)

Diese Orden werden zur Würdigung hervorragender Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland und seiner Bevölkerung, unabhängig von Wohnsitz, Staatsbürgerschaft oder Religion verliehen.

Die Verdienstorden gibt es in verschiedenen Stufen:

  • Verdienstmedaille
  • Verdienstkreuz
  • Verdienstkreuz am Bande
  • Verdienstkreuz 1. Klasse
  • das Große Verdienstkreuz
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern
  • das Große Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
  • das Großkreuz
  • die Sonderstufe des Großkreuzes

Wer und wie kann ein Antrag gestellt werden?

Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine andere Bürgerin oder Bürger für die Verleihung des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland vorschlagen, unabhängig von Herkunft, Staatsbürgerschaft oder Religion. Die Anregung zur Verleihung eines Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ist an den Landrat des Hochtaunuskreises und bei Einwohnern der Stadt Bad Homburg v.d.Höhe an den Oberbürgermeister zu richten. Der Antrag kann auch direkt an die Hessische Staatskanzlei Hessen gerichtet werden. Auch hier gilt das Verbot der Selbstanregung. Mitglieder von Parteien oder Organisationen die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, können ebenfalls nicht ausgezeichnet werden.

Für diesen Antrag gibt es kein Formular. Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Allgemeinwohl, ggf. Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können
  • Verlauf des Verfahrens

Nach Erhalt aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Bundespräsident über die Verleihung des Ordens.

Link zum Bundespräsidialamt

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