Katastrophenschutz

Die Untere Katastrophenschutzbehörde richtet ihre Planung und Organisation möglicher größerer Gefahrenabwehrmaßnahmen (unterhalb und oberhalb der Katastrophenschwelle) darauf aus, im Ernstfall unverzüglich und ohne größere Reibungsverluste handeln zu können.

Wesentliche Aufgaben des Sachgebietes Katastrophenschutz sind die Verwaltung der landes- und bundeseigenen Katastrophenschutzausstattung (Fahrzeuge/Geräte), die planerische Vorbereitung der Katastrophenschutzabwehrmaßnahmen, die Durchführung und Koordinierung von Hilfsmaßnahmen bei Katastrophen verschiedener Art, wie z.B. Großbränden, Explosionen, Hochwasser, Erdbeben, Unfällen, Aufstellung von Katastrophenschutzplänen und Einrichtung Katastrophenschutzstabes, Erprobung der Planungen durch Katastrophenschutzübungen

Die notwendigen vorbereitenden Maßnahmen, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten, werden durch die Untere Katastrophenschutzbehörde getroffen. Zu diesen Maßnahmen zählen insbesondere

  • Errichtung einer Katastrophenschutzleitung mit einem Katastrophenschutzstab, einer Informations- und Kommunikationszentrale sowie einer Gefahrstoff-ABC-Messzentrale,
  • Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit den erforderlichen baulichen Anlagen und der benötigten Ausrüstung,
  • Ausbildung und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes einschließlich des Stabspersonals,
  • Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen
  • Katastrophenschutzübungen.

Weitere Informationen zum Katastrophenschutz erhalten Sie auch auf der Homepage des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

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