Gasmangellage

Derzeit ist die Versorgungssicherheit durch Gas in Deutschland gewährleistet.

Informationen und Verhaltensregeln zu einer möglichen Gasmangellage

Es wird dauerhaft mit Hochdruck an Möglichkeiten der Gasreduktion und anderen Regulationsmechanismen gearbeitet. Sollte auch dies nicht den notwendigen Erfolg erziehlen, wird die "Notfallstufe" ausgerufen. Dies bedeutet, dass der Staat aktiv ins Marktgeschehen eingreift und die Bundesnetzagentur die Gasverteilung regelt.

Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen besonders geschützt und sollten bis zuletzt mit Gas versorgt werden. Dazu zählen private Haushalte aber auch Krankenhäuser, Feuerwehr, Polizei oder Gaskraftwerke, die zugleich der Wärmevedrsorgung von Haushalten dienen.

Weitere Informationen zur aktuellen Lage der Gasversorgung in Deutschland von der Bundesnetzagentur:


Hinweise zur Brandgefahr und Kohlenmonoxidvergiftungen

Durch den länger anduernden Ausfall der Wärmeversorgung und einen zunehmenden Mangel an Brennstoff für Gasheizungen könnten Teile der Bevölkerung, vor allem in Ballungsräumen versuchen, stillgelegte Feuerstätten für Festbrennstoffe wieder in Betrieb zu nehmen oder unsachgemäße Feuerstätten zu errichten und diese mit wild abgeholzten oder feuchten Hölzern, brennbarem Müll oder Baustoffen zu befeuern.


Dadurch müssen in der Folge mit einem erhöhten Aufkommen an Bränden, Verpuffungen und Kohlenmonoxidvergiftungen gerechnet werden. 
Dies kann zu schweren gesundheitlichen Schäden bis hin zum Tod führen!

Hinweise zu Frostschäden in der Hauswasserinstallation

Bei vorübergehend unbewohnten Häusern, die nicht beheizt werden können, muss das Wasser aus den Heizungsanlagen entleert werden und die Trinkwasserzufuhr abgestellt und die Rohre ebenfalls entleert werden.
Andernfalls drohen hier Schäden an der Hauswasserleitung.

Hinweise zu alten und kranken Menschen in häuslicher Pflege

  1. Lokalisierung
    • Wo leben zu Hause versorgte Pflege und Hilfsbedürftige Menschen und welche Versorgungsbedürfnisse haben sie?
  2. Unterkühlung (Hypothermie)
    • Vor allem Menschen mit Vorerkrankungen des Herzens sind besonders gefährdet sowie ältere Menschen, deren Wärmeregulationsfähigkeit eingeschränkt ist. Eine Unterkühlung kann unter anderem zu einem Herz-Kreislaufversagen und in Folge dessen zum Tod führen.
  3. Einschränkungen bei der häuslichen Versorgung
    • In einer Gasmangellage können aufgrund erhöhtem Krankheitsaufkommens, professionelle Dienstleistungen eingeschränkt sein,
      wie Kranken- und Pflegedienste, Menübringdienste, Apothekenlieferservice, (Kranken-) Fahrdienste, zum Beispiel zum Dialysezentrum auf die oft Pflege und Hilfsbedürftige Menschen angewiesen sind.

Hinweise zu frühzeitigen Informationen und Warnung der Bevölkerung

Frühzeitige Maßnahmen werden im Bedarufsfall ergriffen, um den Bürgerinnen und Bürgern mittels entsprechender Informationen, Verhaltenshinweise und Selbsthilfemaßnahmen zu vermitteln.

  • Informationen über die Warn-Apps im MoWaS-Verbund. (NINA, Hochtaunuskreis-App, Hessen-Warn)
  • Informationen hier über unsere Internetseite.
  • Informationen in gezielter Form durch den Einsatz von Lautsprecherfahrzeugen.


Es ist damit zu rechnen, dass durch das Informationsbedürfnis der Bevölkerung die Leitungen der Notrufnummern 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst sowie 110 für die Polizei zu überlasten drohen.
Bitte benutzen Sie die Notrufnummern nur für akute Notfälle und nicht für Nachfragen!

Bei eintritt eines solchen Falls, erfolgt hier eine frühzeitige Schaltung des Bürgerinformationstelefon.

Bei einem möglichen Stromausfall in Folge einer Gasmangellage, welcher großflächig als auch langanhaltend andauern kann, werden die Katastrophenschutzleuchttürme als Anlaufstelle für die Bevölkerung aktiviert.

Weitere Informationen zu den Themen Information und Warnung der Bevölkerung, sowie Stromausfall, großflächig und langanhaltend finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.

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