GEMA-Pakt für Vereine und gemeinnützige Organisationen

Seit dem 01.01.2025 gibt es in Hessen eine Pauschalregelung zur GEMA-Gebührenbefreiung für Vereine und gemeinnützige Organisationen. Für bis zu vier eintrittsfreie Veranstaltungen im Jahr können sich Vereine und gemeinnützige Organisationen von den GEMA-Lizenzkosten befreien lassen, sofern die Veranstaltungen im GEMA Onlineportal vorab angemeldet werden.

Für wen gilt die Pauschale?

Die Pauschale gilt für Organisationen, unabhängig von ihrer rechtlichen Organisationsform,

  • deren Sitz sich in Hessen befindet,
  • die ehrenamtliche oder vorwiegend gemeinnützige § 52 Abs. 1 AO, mildtätige (§ 53 AO) oder kirchliche (§ 54 Abs. 1 AO) Zwecke verfolgen,
  • deren Mitarbeitenden vorwiegend ehrenamtlich tätig sind,
  • und Veranstaltungen durchführen, die nicht bereits aufgrund einer Verbandsmitgliedschaft des Veranstalters durch einen Pauschalvertrag einer Nutzervereinigung mit der GEMA erfasst sind (d.h. insbes. solche ehrenamtlich tätigen Musiknutzer, deren Veranstaltungen nicht bereits von anderen Pauschalvertragspartnern der GEMA abgedeckt werden).
Welche Veranstaltungen die Pauschale abgedeckt und welche nicht

Abdegeckt sind:
Eintrittsfreie Vereinsfeste (Spenden sind erlaubt), z. B. Sommerfeste, Gartenfeste oder Maibaumaufstellen

  • mit Live-Musik sowie Musik von Trägern wie CDs, MP3 oder Streaminganbietern wie Spotify
  • in Räumen oder im Freien (Fläche bis zu 500 qm).

Nicht abgedeckt sind:

  • Festivals oder Konzerte
  • Theater/Kabarett
  • Tanzkurse oder Sportveranstaltungen
  • Streaming-Veranstaltungen
  • Dauerhafte Hintergrundmusik (in Vereinsheimen u. Ä.)
  • Veranstaltungen mit Eintritt
  • Festumzüge
  • Public Viewing

Wichtige Fragen und Antworten zu den GEMA-Tarifen für Vereine und gemeinnützige Organisationen, finden sich auf #deinehrenamt unter GEMA-Pakt und auf der Hessenseite der GEMA-Homepage.


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