Ausländerbehörde, Flüchtlinge und Personenstandswesen
Der Fachbereich Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen besteht aus drei Fachbereichen. Im Bereich Ausländer erhalten Sie Informationen über das Einladen von ausländischen Besuchern sowie Auskünfte zum Einreiseverfahren und des befristeten und unbefristeten Bleiberechts. Der Bereich Flüchtlinge umfasst die Auskünfte zum Asylverfahren und die Erteilungen von Aufenthaltstiteln aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen. Informationen zum Melde-, Pass- und Ausweiswesen finden Sie im Bereich des Personenstandswesens. Auskünfte zum Einbürgerungs- und Staatsangehörigkeitsrechts finden Sie ebenso im Bereich des Personenstandswesens.
Die Zuständigkeit ist für alle Ausländer mit Wohnsitz im Hochtaunuskreis gegeben, ausgenommen des Stadtgebiets Bad Homburg.
Aktuelle Meldungen der Fachbereiche Ausländer, Flüchtlinge und Personenstandswesen sind im unteren Bereich der Seite zu finden.
Unsere Fachbereiche:
Bei Fragen oder eines Anliegens können Sie uns über unser Rückrufportal einen Rückrufwunsch hinterlassen. Hierzu klicken Sie bitte auf die nachfolgende Schaltfläche.
Für eine Terminvereinbarung in den jeweiligen Bereichen können Sie uns gerne eine E-Mail mit dem Betreff "Termin" senden. Die E-Mail-Adresse der jeweiligen Bereiche finden Sie in den Kontaktdaten am Ende der Seite.
Bitte beachten Sie, dass mehrfache Anfragen zu demselben Anliegen die Wartezeit nicht verkürzen, sondern sogar verzögern können.
Aktuelle Meldungen:
- Aktueller Hinweis zur Verlängerung ukrainischer Aufenthaltstitel
Aufgrund der Fortgeltungsverordnung der Bundesregierung gelten die erteilten Aufenthaltserlaubnisse für vorübergehend Schutzberechtigte aus der Ukraine gem. § 24 AufenthG, die am 01.02.2026 gültig sind bzw. waren, unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 04.03.2027 ohne Verlängerung fort.
Den Betroffenen geht seitens der Ausländerbehörde des Hochtaunuskreises eine entsprechende Bescheinigung zu. Damit wird gewährleistet, dass trotz scheinbar abgelaufener Aufenthaltserlaubnisse aufgrund eines veralteten Ablaufdatums auf dem jeweiligen Aufenthaltstitel insbesondere die Möglichkeit zum Bezug von Sozialleistungen sowie die Reisemöglichkeiten der Titelinhaber und sonstige Gewährleistungen und Freiheiten, die mit der Aufenthaltserlaubnis verbunden sind, erhalten bleiben. Es handelt sich um eine automatische gesetzliche Verlängerung, für welche kein Antrag zu stellen und auch kein Besuch bei der zuständigen Ausländerbehörde erforderlich ist. Neue Aufenthaltskarten werden hierfür nicht ausgestellt.
Bitte sehen Sie daher von weiteren Anfragen und Anträgen in dieser Angelegenheit ab.
Hinweis zur Datenverarbeitung:
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