Personenstandswesen

Die Ausländerbehörde ist für die Änderungen von Familiennamen für den gesamten Hochtaunuskreis zuständig, Vornamensänderungen werden lediglich für Glashütten, Grävenwiesbach und Weilrod übernommen. Außerdem werden die Einbürgerungsanträge von Ausländern, die in Glashütten, Grävenwiesbach und Weilrod gemeldet sind, bearbeitet. Für die Einbürgerung der restlichen Städte und Gemeinden sind die dortigen Stadt- und Gemeindeverwaltungen zuständig. Ausländer, die in Bad Homburg wohnen, müssen sich direkt an die Ausländerbehörde der Stadt Bad Homburg wenden.


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