Öffentlich-rechtliche Namensänderung

Gründe für eine Änderung von Vor- oder Nachnamen sind insbesondere eine schwierige Schreibweise und Aussprache sowie lange und umständliche Namen. Das Namensrecht ist durch die entsprechenden Vorschriften des bürgerlichen Rechts umfassend und im Grundsatz abschließend geregelt. Diese Maßgabe unterliegt jedoch strengen Maßstäben. 

Eine Namensänderung ist nur dann möglich, wenn der Antragsteller dem deutschen Recht unterliegt. Hierzu zählen unter anderem Deutsche, Staatenlose, heimatlose Ausländer, ausländische Flüchtlinge oder Asylberechtigte mit zumindest einem Aufenthalt im Inland. 

Vornamensänderungen werden beim Hochtaunuskreis nur für Personen beantragt und entschieden, die in folgenden Kommunen ihren Wohnsitz haben: Glashütten, Grävenwiesbach und Weilrod. Der Antrag auf Familiennamensänderung ist immer über die Wohnsitzgemeinde zu stellen. Der Antrag, bei dem die Erläuterung des Grundes das Wichtigste ist, sollte mit den Personenstandsurkunden, der Meldebescheinigung und Unterlagen zur Staatsangehörigkeit bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung eingereicht werden.

Für die anderen Städte und Gemeinden im Landkreis ist die Verwaltung des jeweiligen Wohnsitzes zuständig.

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