Staatsangehörigkeitsrecht

Die Staatsangehörigkeitsbehörde des Hochtaunuskreises ist – anders als die Einbürgerungsbehörde – zuständig für die Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens der deutschen Staatsangehörigkeit. Bei positivem Abschluss des Verfahrens wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt.

Das betreffende Verfahren wird im Normalfall nur auf Antrag durchgeführt. Lediglich beim Vorliegen öffentlichen Interesses kann eine Prüfung auch von Amts wegen erfolgen.

Ein Staatsangehörigkeitsausweis muss nur dann beantragt werden, wenn eine Behörde dies ausdrücklich verlangt, beispielsweise bei der Ernennung eines deutschen Staatsangehörigen zur Beamtin oder zum Beamten oder bei der Adoptionsanerkennung.

Im Verfahren zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit werden umfassend die Lebensumstände der antragstellenden Person und seiner relevanten Vorfahren im Verlaufe der deutschen Geschichte ermittelt. Die Prüfung erfolgt oftmals bis in das Jahr 1914 zurück.

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben