Hessischer Verdienstorden

Diese Orden werden zur Würdigung hervorragender Verdienste um das Land Hessen und seine Bevölkerung vom Hessischen Ministerpräsidenten an Frauen und Männer unabhängig von Wohnsitz und Staatsangehörigkeit in zwei Stufen, als Hessischer Verdienstorden und als Hessischer Verdienstorden am Bande, verliehen.

Wer und wie kann ein Antrag gestellt werden?

Grundsätzlich kann jede Bürgerin und jeder Bürger eine andere Bürgerin oder Bürger für die Verleihung eines Hessischen Verdienstordens vorschlagen, unabhängig von Herkunft, Staatsbürgerschaft oder Religion. Der schriftliche Antrag sollte an die Hessische Staatskanzlei, den Landrat des Hochtaunuskreises oder bei Einwohnern der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe an den Oberbürgermeister gerichtet werden. Auch hier gilt das Verbot der Selbstanregung. Mitglieder von Parteien oder Organisationen die unter Beobachtung des Verfassungsschutzes stehen, können ebenfalls nicht ausgezeichnet werden. Für diesen Antrag gibt es kein Antragsformular.
Die Anregung sollte möglichst folgende Angaben über die auszuzeichnende Person enthalten:

  • Vor- und Familienname
  • Wohnanschrift
  • Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen Verdienste um das Allgemeinwohl,
  • ggf. Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.

Verfahrensprüfung

Die Prüfung des Vorschlages kann unter Umständen über ein Jahr dauern. Es müssen verschiedenen Personen, Institutionen, Vereine, Verbände und Gremien, in denen der Vorgeschlagene ehrenamtlich Tätig ist oder war, zu dem Vorschlag Stellung nehmen.

Die Entscheidung über die Verleihung

Nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen entscheidet der Hessische Ministerpräsident/in über die Verleihung des Ordens.

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