Information und Warnung der Bevölkerung
im Hochtaunuskreis

Bei Schadensereignissen und Katastrophen können die Sicherheit und das Eigentum der Bevölkerung gefährdet sein. Um Gefährdungen zu begrenzen, wenn möglich, zu vermeiden, muss die betroffene Bevölkerung informiert beziehungsweise gewarnt werden. Gemäß § 3, Abs. 5 HBKG, (Hessisches Brand- und Katastrophenschutzgesetz) ist dies die Aufgabe der Städte und Gemeinden.

Seitens des Hochtaunuskreises (Bereich Katastrophenschutz) wurde ein Konzept entwickelt, um teilweise die Lücken zu schließen beziehungsweise mit ergänzenden Maßnahmen die Städte und Gemeinden bei ihrer Aufgabe zu unterstützen. Zudem haben viele kleinere Städte und Gemeinden weder die personellen noch die finanziellen Ressourcen zur Bereitstellung von erweiterten Maßnahmen.

Das Konzept beinhaltet sieben Elemente und kann über die gesamte Breite der möglich eintretenden Ereignisse eingesetzt werden.


Diese sind wie folgt:

  • Bürgerinformationstelefon
  • Modulares Warnsystem (MoWaS)
  • Rundfunkwarnmeldungen über MoWaS
  • Hochtaunuskreis-App (über Biwapp)
  • Mobile Warneinheit
  • Sirenen
  • Dark Sites über die Website des Hochtaunuskreises

Über die nachfolgenden Seiten finden Sie noch weitere Informationen über die einzelnen Elemente der Bevölkerungswarnung im Hochtaunuskreis.


Um eine gleichlautende Informationsverbreitung zu gewährleiten, sind in 16 szenariobezogenen Anweisungen die Ereignisse beschrieben und die Eingaben festgelegt, die dann nur noch mit den speziellen Ortsangaben zu ergänzen sind.

  • Ausfall Notruf 
  • Evakuierung
  • Geruchsbelästigung
  • Kampfmittelfund
  • Probealarm
  • Rauchgase
  • Schadstoffe
  • Stromausfall
  • Vorsorgliche Information
  • Wassernotstand
  • Unwetter - Gewitter
  • Unwetter - Hagel
  • Unwetter - Schneefall
  • Unwetter - Sturm/Orkan
  • Unwetter - Starkregen
  • Hochwasser
  • Entwarnung
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