Öffentliche Empfehlung von Schutzimpfungen in Hessen
Aufgrund des §20 Abs. 3 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz- IfSG) und unter Berücksichtigung der jeweils gültigen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert-Koch-Institut, sowie der Empfehlung der STIKO vom Juli 2006 und März 2007 werden vom Hessischen Sozialministerium für Hessen Impfungen gegen folgende Infektionskrankheiten öffentlich empfohlen:
- Diphtherie,
- Frühspommer-Meningoenzephalitis (FSME),
- Haemophilius influenzae Typ B (Hib),
- Hepatitis A,
- Hepatitis B,
- Influenza,
- Masern,
- Meningokokken-Infektionen,
- Mumps,
- Pertussis,
- Pneumokokken-Infektionen,
- Poliomyelitis,
- Röteln,
- Tetanus,
- Tollwut,
- Varizellen,
- Humane Papillomaviren
Die Impfung gegen Influenza ist für Hessen über die Empfehlung der STIKO hinaus bereits nach dem sechsten Lebensmonat öffentlich empfohlen.