Die Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten wird im Falle der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft als eigenständiges, vom Zweck des Familiennachzugs unabhängiges Aufenthaltsrecht für ein Jahr verlängert, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens drei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat. Im Einzelfall können Sonderregelungen greifen.
Untenstehend finden Sie eine Auflistung der benötigten Unterlagen zur Beantragung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht für Ehegatten
- Antragsformular (Erteilung- und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis)
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
- Kopie des Nationalpasses
- aktuelle Meldebescheinigung
- Mietvertrag
- aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung
- Nachweis der letzten 3 Mietzahlungen
- Arbeitsvertrag (bei Ersterteilung ggf. SGB II-Bescheid)
- aktuelle Arbeitgeberbescheinigung
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen
- ggf. Scheidungsurteil
Gebühren:
- Ersterteilung: 100,00 €
- Verlängerung: 93,00 €
Teilweise Gebührenbefreiung:
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
Jetzt online - Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels
Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, Ihre Aufenthaltserlaubnis online zu beantragen oder zu verlängern, dann klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche.
Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels
Weiterhin können Sie aber auch gerne die untenstehenden Formulare verwenden.
Formulare:
- PDF-Datei: (243 kB)
- PDF-Datei: (438 kB)