Dem minderjährigen Kind eines ausländischen Staatsangehörigen aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten, kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erteilt werden, um die Familiengemeinschaft mit den ausländischen Eltern herzustellen.
Untenstehend finden Sie eine Auflistung der benötigten Unterlagen zur Beantragung oder Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Kindesnachzug zu Ausländern
- Antragsformular (Erteilung- und Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis)
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenversicherung
- Kopie des Nationalpasses
- Meldebescheinigung (bei Ersteinreise oder Wohnortwechsel)
- Mietvertrag (bei Ersteinreise oder Umzug)
- aktuelle Wohnungsgeberbescheinigung und Nachweis der letzten 3 Mietzahlungen
- Arbeitsverträge (der Eltern)
- aktuelle Arbeitgeberbescheinigungen (der Eltern)
- die letzten 3 Gehaltsabrechnungen (der Eltern)
- Schulbescheinigung (sofern bereits schulpflichtig)
Gebühren:
- Ersterteilung: 50,00 €
- Verlängerung: 46,50 €
Teilweise Gebührenbefreiung:
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII
Jetzt online - Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels
Wenn Sie die Möglichkeit nutzen wollen, Ihre Aufenthaltserlaubnis online zu beantragen oder zu verlängern, dann klicken Sie auf die nachfolgende Schaltfläche.
Beantragung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels
Weiterhin können Sie aber auch gerne die untenstehenden Formulare verwenden.
Formulare:
- PDF-Datei: (243 kB)
- PDF-Datei: (438 kB)