Abfallgebühren
Für die Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtungen zur Abfallentsorgung erheben die Entsorgungsträger (die Kreisangehörigen Gemeinden, die Kreisfreien Städte und die Landkreise) Gebühren zur Deckung der damit verbundenen Kosten nach den Vorschriften des Gesetzes über kommunale Abgaben.
Zu den über die Abfallgebühr zu deckenden Aufwendungen gehören insbesondere die Kosten für:
- Sammlung, Beförderung und Entsorgung von Abfällen aus Haushalten sowie von Beseitigungsabfällen aus Gewerbebetrieben, sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die Vermarktung verwertbarer Stoffe
- Abfallberatung
- Planung, Errichtung, Betrieb, Nachsorge, Rekultivierung und Renaturierung von Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen und
- die Bildung von Rücklagen für die vorhersehbaren späteren Kosten der Stilllegung und Nachsorge bei Abfallverwertungs- und Abfallbeseitigungsanlagen.
Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.
An wen muss ich mich wenden?
Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihrer Gemeinde, Ihres Landkreises oder Ihrer Kreisfreien Stadt. Auskünfte erteilen ebenfalls die beauftragten Abfallentsorgungsbetriebe.
Was sollte ich noch wissen?
Als Dienstleistung für die Entsorgungspflichtigen haben das Umweltministerium und das für Gebührenrecht zuständige Innenministerium in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Mustersatzungen entwickelt, die in der Folge von einer Vielzahl der Hessischen Entsorgungsträger für die Entwicklung eigener Gebührensatzungen herangezogen wurden. Es bleibt aber den jeweiligen Kommunalen Organen vorbehalten, diese nach eigenen Gesichtspunkten und unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten anzupassen oder zu verändern.
Abfallwirtschaft - Angebote:
- Vollzug der Entsorgungspflicht
- Vorbereitung von Gremienbeschlüssen sowie Sitzungen des Aufsichtsbeirates und der Gesellschafterversammlung der Rhein-Main Abfall GmbH
- Durchführung von Widerspruchs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Abstimmung mit der Rhein-Main Abfall GmbH
- Planungen im Bereich der Abfallentsorgung
- allgemeine Beratungen