Agrarförderung

Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union leistet direkte Einkommensbeihilfen an landwirtschaftliche Familienbetriebe. Diese Direktzahlungen sind ab 2015 noch stärker als bisher an zahlreiche Vorschriften im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes geknüpft. Neu ist auch, dass ab 2015 geprüft wird, ob es sich bei dem Antragsteller um einen “aktiven Landwirt“ handelt.

Die Direktzahlungen, die an den landwirtschaftlichen Betrieb gezahlt werden, bestehen ab 2015 aus vier verschiedenen Prämien:

  1. Basisprämie: Durch die Umverteilung der EU-Mittel zugunsten der neuen EU-Mitgliedsstaaten werden sich die Mittel für Deutschland verringern. Die noch regional unterschiedlichen Prämien werden bis 2019 auf ein einheitliches Niveau angeglichen.
  2. Umverteilungsprämie: Durch einen erhöhten Prämiensatz für die ersten 46 Hektar werden kleine und mittlere Betriebe besonders gefördert.
  3. Junglandwirtprämie: Durch einen erhöhten Prämiensatz für die ersten 90 Hektar soll dem Hofnachfolger die Betriebsübernahme erleichtert werden und der landwirtschaftliche Familienbetrieb erhalten bleiben.
  4. Greeningprämie: Durch die Greeningprämie werden die Leistungen der Landwirtschaft für Umwelt- und Klimaschutz, vielfältige Kulturlandschaften und eine nachhaltige Landwirtschaft gefördert. Die Einhaltung der Greeningauflagen ist verpflichtend und an die Auszahlung der Basisprämie gekoppelt.

Die vier folgenden Maßnahmen zählen zur Greeningverpflichtung:

    • Erhalt des Dauergrünlandes
    • Vielfalt von Kulturen auf dem Ackerland
    • Bereitstellung von ökologischen Vorrangflächen auf 5% des Ackerlandes zum Beispiel durch Stilllegung, Landschaftselemente, Anbau von Eiweißpflanzen oder
    • Winter-Zwischenfrüchten

Neu eingeführt ist ebenfalls die unbürokratische „Kleinerzeugerregelung“ für kleine Betriebe. Diese sowie auch alle Ökobetriebe sind von der Greeningverpflichtung und Cross-Compliance ausgenommen.

Gemeinsamer Antrag 2025

Seite 26.03.2025 können Sie sich im Agrarportal anmelden und Ihren Agrar-Antrag stellen. Auch wenn Sie den Antrag noch nicht final stellen möchten, melden Sie sich bitte im Agrarportal an und setzen Sie Ihr Passwort zurück! Seit Herbst 2024 gibt es auf dem Agrarportal ein neues Anmeldeverfahren. Sie werden auf das Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere/die Zentrale InVeKos Datenbank (HIT/ZID) umgeleitet und müssen sich ein neues 400-Tage-Passwort geben. Eine Schritt für Schritt Anleitung finden Sie im anhängenden pdf. Bitte achten Sie darauf, die Betriebsnummer (BNR) für das Agrarportal zu verwenden und nicht die BNR für die Tierdatenmeldungen! Die entsprechende Anleitung hierfür wird in 2026 hinterlegt. 

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