Anordnung von Sondernutzungen / Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum

Wird der öffentliche Verkehrsraum beeinträchtigt, da die Straße ganz oder teilweise für andere Zwecke genutzt werden soll, so bedarf es einer gebührenpflichtigen Genehmigung. Unter den Begriff Sondernutzung fallen unter anderem:

  • Aufstellen von Baugerüsten und Containern
  • Lagern von Baumaterial
  • Warenverkauf an Straßen
  • Aufstellen von Kränen
  • Durchführen von Dreharbeiten oder Filmaufnahmen

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