Anordnung von Verkehrseinrichtungen und Verkehrszeichen
Das Verhalten im Straßenverkehr wird durch die Straßenverkehrsordnung geregelt. Mit den allgemeinen Verkehrsregeln bestimmt die Straßenverkehrsordnung das Miteinander im Straßenraum und ordnet den Verkehr primär anhand den baulichen und verkehrlichen Merkmalen der Straßen. Demgegenüber sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (Beschilderungen, Markierungen, Lichtsignalanlagen, Fußgängerüberwege, und so weiter) als sekundäre Informationsquelle in einem konkreten Straßenabschnitt gedacht.
Daher sollen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen von den zuständigen Straßenverkehrsbehörden nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zur Verbesserung der Sicherheit im Straßenverkehr zwingend geboten ist. So wird eine übermäßige Reglementierung vermieden und es kommt zu einer Reduzierung der Menge an Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen im öffentlichen Verkehrsraum.
Die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises prüft daher fortlaufend an allen Straßen im Kreisgebiet , ob die Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen den Anforderungen an die Erkennbarkeit, Plausibilität und Notwendigkeit noch entsprechen.
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