Anträge und Formulare
Ihren Antrag auf Unterhaltsvorschuss können Sie per Online-Antrag oder in schriftlicher Form bei der Unterhaltsvorschussstelle einreichen.
- Mit dem dort angebotenen Schnell-Check können Sie feststellen, ob Ihr Kind überhaupt Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistung hat
- Registrieren Sie sich für die Antragstellung auf der Seite bzw. melden Sie sich an, wenn Sie schon registriert sind
- Vervollständigen Sie die Daten auf dem eigentlichen Antrag
- Laden Sie eingescannte oder fotografierte Dokumente hoch
- Bitte beachten Sie, dass für jedes Kind ein eigener Antrag auf Unterhaltsvorschuss gestellt werden muss. Der Vermerk auf weitere Kinder im Online-Antrag ist nicht ausreichend.
PDF: Merkblatt zum Unterhaltsvorschussgesetz Stand 1.1.2025
Hinweis: Sollten Sie die Online-Identifizierung mittels Personalausweis, elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums erstellen, so können Sie den Antrag damit sofort abschließen. Er gilt umgehend als gestellt.
Andernfalls wird Ihnen mit Abschluss des Online-Antrags eine Bestätigung bereitgestellt. Bitte drucken Sie diese aus, unterschreiben Sie sie eigenhändig und senden uns diese zu. Erst mit Eingang dieser unterschriebenen Bestätigung gilt der Antrag als gestellt.
Alternativ können Sie den Antrag auch in Papierform stellen, siehe nachfolgend bereitgestellte Dokumente.
- PDF-Datei: (PDF, 180 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 312 kB)
- PDF-Datei: (PDF, 283 kB)
Hinweis: Wir benötigen die Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses von Ihnen und Ihrem Kind, sofern es schon einen Ausweis hat, für eine Identitätsüberprüfung. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, werden die Kopien der Ausweise vernichtet.