Ausnahmegenehmigungen und -erlaubnisse von Großraum- und Schwertransporten
Hierbei handelt es sich um Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtgewichte oder zusammen mit der Ladung die gesetzlich zugelassenen Grenzen überschreiten. Für die Benutzung öffentlicher Straßen benötigen diese Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen eine gebührenpflichtige Erlaubnis.
Bei Überschreitung von den Vorschriften über Höhe, Länge, Breite von Fahrzeug und Ladung ist ebenfalls eine Erlaubnis zu beantragen. Für Großraum- oder Schwertransporte, welche im Kreisgebiet, ausgenommen das Stadtgebiet von Bad Homburg v. d. Höhe, beginnen oder wenn der Antragssteller dort seinen Firmensitz oder Betriebssitz hat, wird die Erlaubnis durch die Straßenverkehrsbehörde des Hochtaunuskreises erteilt. Das Antragsformular ist einheitlich für alle Bundesländer in Deutschland. Es entstehen Bearbeitungsgebühren.
Der Antrag kann auch online über das Portal VEMAGS beim Hessischen Landesamt für Straßen- und Verkehrswesen gestellt werden (ebenfalls kostenpflichtig).
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