Ausnahmegenehmigungen vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Die Straßenverkehrsbehörde erteilt (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften vom Sonn- und Feiertagsverbot (Straßenverkehrs-Ordnung) sowie den Vorschriften zur Ferienreiseverordnung für gewerblich genutzte Fahrzeuge:

  • über 7,5t zulässiges Gesamtgewicht
  • Fahrzeuge mit Anhänger

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