Ausnahmegenehmigungen zum Befahren von Wald- und Feldwegen
Die Straßenverkehrsbehörde erteilt (kostenpflichtige) Ausnahmegenehmigungen von den Vorschriften zum Fahrverbot auf Wald- und Feldwegen (Straßenverkehrsordnung).
Downloads
- PDF-Datei: (124 kB)
Teilen:
Per E-Mail teilen