Ausnahmen

Umzug in der Karenzzeit: Während der Karenzzeit werden nach einem Umzug höhere als angemessene Aufwendungen nur dann als Bedarf anerkannt, wenn das Jobcenter die Anerkennung vorab zugesichert hat. Die Anfrage auf eine solche Zusicherung muss vor Abschluss eines Mietvertrages beim Jobcenter eingehen. Sie können die Anfrage formlos stellen mit Angaben und Nachweisen zu den Mietkonditionen.

Bisher nur angemessene Unterkunftskosten: Wurden für Leistungsbezugszeiten vor dem 01.01.2023 nicht die tatsächlichen, sondern nur angemessene Kosten durch bestandskräftigen Bescheid anerkannt, gilt keine Karenzzeit und es werden weiterhin nur angemessene Unterkunftskosten anerkannt.

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