Bagatellgrenze bei Rückforderungen

Führen Änderungen Ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse zu einer Neuberechnung Ihres SGB II Anspruchs wird zukünftig auf eine Rückforderung verzichtet, wenn sie weniger als 50 € für die gesamte Bedarfsgemeinschaft beträgt.. Rückforderungen von mehr als 50 € und mehr sind weiterhin in voller Höhe zurückzuzahlen. Sie müssen weiterhin alle Änderungen in Ihren Verhältnissen vollständig und unverzüglich dem Jobcenter mitteilen.

Dies gilt natürlich auch für Änderungen, deren Berücksichtigung vermeintlich unter der Bagatellgrenze liegen. Über die Auswirkungen einer Änderung entscheidet das Jobcenter anhand der gesetzlichen Regeln.

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