Bauen am Gewässer
Ein Fließgewässer ist eine ökologische Einheit und besteht aus dem Bachbett, dem amphibischen Bereich mit den Ufern und der Bachaue. Jedes Gewässer ist in vielfältiger Weise mit seiner Umgebung vernetzt. Die Erhaltung der ökologischen Funktionen der Gewässer und ihrer Auen dient auch dem Hochwasserschutz.
Im gesetzlich geschützten Gewässerrandstreifen (im Innenbereich 5 Meter; im Außenbereich 10 Meter) gelten besondere Verbotstatbestände.
Welche baulichen und sonstigen Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz errichtet werden dürfen und welche wasserrechtlichen Genehmigungen dafür erforderlich sind, kann beim Fachbereich Wasser- und Bodenschutz (Untere Wasserbehörde) erfragt werden. Hilfestellung gibt das nachstehende Merkblatt.
Zum Schutz vor Hochwassergefahren werden Überschwemmungsgebiete festgesetzt, in denen besondere Schutzvorschriften gelten. Von den in § 78 Wasserhaushaltsgesetz genannten Verboten (unter anderem die Errichtung von baulichen Anlagen) können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden.