Bauen im Außenbereich
Das Baurecht ermöglicht landwirtschaftlichen Betrieben auch im Außenbereich die Errichtung von baulichen Anlagen, soweit sie diesem Betrieb dienend sind. Der Begriff der Landwirtschaft umfasst dabei insbesondere:
- Ackerbau, Wiesen- und Weidewirtschaft
- Tierhaltung auf überwiegend eigener Futtergrundlage
- Gartenbau einschließlich Erwerbsobstbau
- Weinbau
- Berufsmäßige Imkerei
- Berufsmäßige Binnenfischerei
Ob es sich bei einem Bauvorhaben um ein privilegiert zulässiges Bauvorhaben handelt, prüft fachlich und beurteilt das Amt für den ländlichen Raum beim Hochtaunuskreis innerhalb seines gesamten Zuständigkeitsbereichs auf Anforderung der jeweiligen Genehmigungsbehörde. Es nimmt Stellung zu:
- Bauvoranfragen und Bauanträgen
- Naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren
Gern informiert Sie das Amt für den ländlichen Raum auch im Vorfeld der Genehmigungsverfahren.
Ihr Ansprechpartner für Stellungnahmen zu Bauvorhaben im Außenbereich ist für den Hochtaunuskreis sowie die nördlichen Kommunen des Main-Taunus-Kreises Jan Schulze. Ansprechpartner für die südlichen Kommunen des Main-Taunus-Kreises sowie den Kreis Offenbach und die Stadtgebiete von Frankfurt und Offenbach ist Manfred Renth.