Begutachtungen
Diese erfolgen in der Regel im Auftrag von Behörden und Gerichten. In Einzelfällen können amtsärztliche Atteste/Gutachten für Privatpersonen erstellt werden, wenn von Behörden oder Gerichten entsprechende Auflagen gemacht wurden.
Die Untersuchungsgebühr richtet sich nach der zurzeit gültigen Gebührenordnung der Gesundheitsämter.
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