Berufsbetreuer*in werden

Sie suchen nach einer Tätigkeit, bei der

  • nicht jeder Tag wie der andere ist
  • Sie nicht nur im Büro sitzen
  • sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen
  • Sie selbständig und eigenverantwortlich arbeiten
  • Sie Kontakt zu Menschen haben und diese in der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen
  • Sie erfinderisch und kreativ sein können
  • Sie sich immer wieder mit neuen Sachverhalten und Themen beschäftigen
  • Sie Ihren Arbeitsumfang eigenständig bestimmen
  • Sie sich Ihre Arbeitszeit frei einteilen
  • Sie offen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen umgehen

… dann werden Sie Berufsbetreuer*in.

Die Betreuungsbehörde des Hochtaunuskreises sucht regelmäßig Menschen, die an der Tätigkeit als selbständige*r Berufsbetreuer*in interessiert sind.

Melden Sie sich bei uns!

betreuungsbehoerde@hochtaunuskreis.de

Berufsbetreuer*in ist kein klassischer Ausbildungsberuf, dennoch sind Kenntnisse in verschiedenen Bereichen für die Tätigkeit unerlässlich. So sind insbesondere Kenntnisse im Betreuungsrecht, psychologische wie psychiatrische Grundkenntnisse, kommunikative Fähigkeiten, Wissen über Hilfsstrukturen des Sozialstaates sowie Kenntnisse in der Vermögenssorge erforderlich.

Im Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) und der Verordnung über die Registrierung von beruflichen Betreuern (BtRegV) sind diese Kenntnisse näher beschrieben. Ebenfalls können Sie die relevanten Informationen dem untenstehenden Merkblatt Sachkundenachweis entnehmen.

Zu Fragen, wie Sie diese Kenntnisse erlangen können oder inwieweit bisherige Qualifikationen anerkannt werden, setzen Sie sich bitte direkt mit uns in Verbindung.

Mit Einführung des Betreuungsorganisationsgesetzes zum 1. Januar 2023 gilt, dass sich Berufsbetreuer*innen bei der für Sie zuständigen Behörde (Stammbehörde) registrieren lassen müssen. Nach Ihrem Antrag und dessen Prüfung wird im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens ein Bescheid über die Registrierung als Berufsbetreuer*in erstellt. Dieser ist bundesweit gültig.

Örtlich zuständig ist die Behörde, in deren Bezirk Sie Ihren Geschäftssitz haben. Für Antragsteller*innen, die keinen Sitz für ihre berufliche Tätigkeit unterhalten, richtet sich die Zuständigkeit nach ihrem Wohnsitz.

Alle für die Registrierung erforderlichen Informationen sind im Merkblatt für neue Berufsbetreuer*innen zusammengefasst.

Weitere Informationen erhalten Sie auch bei den Berufsverbänden BdB und BVfB.

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