Boden und vorsorgender Bodenschutz

Der Fachbereich Wasser- und Bodenschutz ist gemäß Geschäftsverteilungsplan die Untere Bodenschutzbehörde des Hochtaunuskreises. Sie ist in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Umwelt, Natur und Bauleitplanung, Ländlicher Raum und Bauaufsicht für den vorsorgenden Bodenschutz zuständig.

Die Stadt Bad Homburg vor der Höhe verfügt als kreisfreie Stadt über eine eigene Untere Bodenschutzbehörde.

Boden ist wie das Wasser eine natürliche und unentbehrliche Lebensgrundlage für Pflanzen, Tiere und uns Menschen. Da der Boden als Ressource nur begrenzt zur Verfügung steht, ist die nachhaltige Sicherung und die Wiederherstellung der Funktionen des Bodens eine wichtige Aufgabe. Im Vollzug des Bundes-Bodenschutzgesetzes werden Böden vor nachhaltigen Einwirkungen geschützt und der sparsame wie sorgsame Umgang mit der Ressource sichergestellt. Dies bedeutet, dass Böden nur so genutzt werden dürfen, dass ihre Funktionen erhalten bleiben und nachteilige Bodenveränderungen auf das vermeidbare Maß reduziert werden.

Die Prüfung der rechtlichen Anforderungen an das Auf- und Einbringen von Materialien in und auf den Boden ist der Schwerpunkt im Bereich des vorsorgenden Bodenschutzes. Dies betrifft sowohl Bodenmaterial für landwirtschaftliche Bodenverbesserungen als auch die Verwendung von Recyclingmaterial zu bautechnischen Zwecken.

Die Akteure im Bereich bodenschutzrechtlich relevanter Maßnahmen (Grundstückseigentümer, Inhaber der tatsächlichen Gewalt, ausführende Unternehmen etc.) sind eigenverantwortlich für die Einhaltung der Vorgaben aus den Rechtsbereichen Bodenschutz, Abfall, Bau und Naturschutz sowie den einschlägigen technischen Regelwerken zuständig.

Die Bodenschutzbehörde gibt Hilfestellung bei Fragen zum Umgang mit dem (Boden-) Material und zum Verständnis wichtiger Regelwerke, wie der

  • Bundesbodenschutzverordnung,
  • Richtlinie für die Verwertung von Bodenmaterial, Bauschutt und Straßenaufbruch in Tagebauen und im Rahmen sonstiger Abgrabungen (Verfüllrichtlinie) und
  • Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall 20.

Zum Thema „BODENVERBRINGUNG-Worauf sollte man achten?“ ist ein Flyer erschienen, den die Fachbereiche Umwelt, Naturschutz und Bauleitplanung, Ländlicher Raum, Bauaufsicht und Wasser- und Bodenschutz gemeinsam erstellt haben. Diesen können Sie bestellen oder aber als pdf-Dokument herunterladen.

Flyer Bodenverbringung

ACHTUNG

Materialaufbringungen mit einem Volumen > 600m³ sind der Bodenschutzbehörde aber 4 Wochen vor der Ausführung anzuzeigen, wenn kein anderes Genehmigungsverfahren (Naturschutzrecht, Baurecht und so weiter) die Beteiligung der Bodenschutzbehörde sicherstellt.

Das offizielle Formular für die angeführte Anzeige und weiter Informationen finden Sie auf der Seite des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.

zurück
Seite als PDF anzeigennach oben