Brunnen, Grundwasserentnahmen

Das Entnehmen und zu Tage fördern von Grundwasser durch einen Brunnen für die private Gartenbewässerung, den landwirtschaftlichen Hofbetrieb oder gewerbliche Betriebe ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz anzeigepflichtig.

Die Anzeige können Sie online hier einreichen.

Sie können sich das Anzeigenformular für einen Brunnen auch hier herunterladen und an den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz senden.

Die Anzeige muss mindestens 1 Monat vor der Brunnenerrichtung eingereicht werden.

Andere Zwecke einer Grundwasserentnahme sind erlaubnispflichtig. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit dem Fachbereich Wasser- und Bodenschutz in Verbindung.

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