Brunnen, Grundwasserentnahmen

Das Entnehmen und zu Tage fördern von Grundwasser durch einen Brunnen ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz für die folgenden Benutzungen anzeigepflichtig:

  • Haushalt (Eigenwasserversorgung oder geothermischer Brunnen)
  • private Gartenbewässerung
  • Landwirtschaft
  • Forstwirtschaft
  • Gartenbau
  • gewerbliche Betriebe

Die Anzeige können Sie online hier einreichen.

Sie können sich das Anzeigenformular für einen Brunnen auch hier herunterladen und an den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz senden.

Die Anzeige muss mindestens 1 Monat vor der Brunnenerrichtung eingereicht werden.

Andere Benutzungen sind erlaubnispflichtig. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit dem Fachbereich Wasser- und Bodenschutz in Verbindung.

Weitere Informationen hier

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