Brunnen, Grundwasserentnahmen
Das Entnehmen und zu Tage fördern von Grundwasser durch einen Brunnen ist nach dem Wasserhaushaltsgesetz und dem Hessischen Wassergesetz für die folgenden Benutzungen anzeigepflichtig:
- Haushalt (Eigenwasserversorgung oder geothermischer Brunnen)
- private Gartenbewässerung
- Landwirtschaft
- Forstwirtschaft
- Gartenbau
- gewerbliche Betriebe
Die Anzeige können Sie online hier einreichen.
Sie können sich das Anzeigenformular für einen Brunnen auch hier herunterladen und an den Fachbereich Wasser- und Bodenschutz senden.
Die Anzeige muss mindestens 1 Monat vor der Brunnenerrichtung eingereicht werden.
Andere Benutzungen sind erlaubnispflichtig. Bitte setzen Sie sich telefonisch oder per Email mit dem Fachbereich Wasser- und Bodenschutz in Verbindung.
Weitere Informationen hier