Dorfentwicklungsprogramm
Ziel der Dorf- und Regionalentwicklung ist die Förderung der Lebensqualität in den Dörfern und im ländlichen Raum. Dies wird unter anderem durch das Hessische Programm zur Förderung der ländlichen Entwicklung unterstützt, welches sich in das Dorfentwicklungsprogramm, die „Liaison entre actions de developpement de l'économie rurale" (LEADER) und den ergänzenden Maßnahmen zur Förderung einer integrierten ländlichen Regionalentwicklung unterteilt. Hier stehen verschiedene Förderangebote zur Verfügung. Der Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" ist ebenfalls Bestandteil der ländlichen Entwicklung. All diese Bereiche unterliegen dem Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat als Richtlinienverfasser und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) als Fördermittelgeber. Der Hochtaunuskreis bildet hierbei die Funktion als Fach- und Förderbehörde ab.
Die Abgrenzung der Fördermöglichkeiten und die Berechtigung zur Inanspruchnahme der Förderung wird durch die „Gebietskulisse Ländlicher Raum“ abgegrenzt, welche im Hochtaunuskreis die Kommunen Glashütten, Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Schmitten, Usingen, Wehrheim und Weilrod umfasst.
Das Dorfentwicklungsprogramm soll dabei helfen, die Dörfer im ländlichen Raum als attraktiven und lebendigen Lebensraum in allen Lebensbereichen zu gestalten sowie durch eine eigenständige Entwicklung die sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen Potenziale vor Ort zu mobilisieren. Zur Umsetzung dieser Ziele ist eine Förderung sowohl für Private Bauvorhaben (Umnutzung, Sanierung, Erweiterung und für den Neubau von Gebäuden im Ortskern einschließlich privater Hof- Garten- und Grünflächen) als auch für öffentliche Maßnahmen möglich, was an verschiedene Voraussetzungen und Vorgaben an bspw. Funktionalität, Materialwahl und das optische Erscheinungsbild geknüpft ist. Ein wichtiger Bestandteil des aktuellen Dorfentwicklungsprogramms ist die Ausrichtung auf die Entwicklung der Gesamtkommune.
Eckpunkte zur Privatförderung:
35% der Nettobaukosten werden gefördert, der maximale Zuschuss beträgt 45.000 Euro, bei Einzelkulturdenkmälern 60.000 Euro. Grundlage für die Bezuschussung ist ein zuvor durchgeführter Beratungstermin sowie ein beantragter und bewilligter Förderantrag.
Vor Bewilligung eines Förderantrages darf mit einer Maßnahme nicht begonnen werden!
Aktuell befinden sich im Hochtaunuskreis die Gemeinden Schmitten und Wehrheim im Dorfentwicklungsprogramm.