Eröffnung einer Testeinrichtung
Bitte beachten Sie die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung - TestV vom 29.06.2022.
Gem. § 6 Abs. 2 TestV erfolgen ab dem 01. Juli 2022 keine Beauftragungen weiterer Leistungserbringer (Bürgertestzentren) mehr.
Bitte sehen Sie deshalb von Anfragen zur Beantragung neuer Bürgerteststationen ab.
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