Europäischer Feuerwaffenpass
Er wird benötigt, wenn Sie als Waffenbesitzer bei Reisen in europäische Gemeinschaftsstaaten erlaubnispflichtige Schusswaffen, zum Beispiel für Jagdreisen oder auch Teilnahmen an schießsportlichen Wettkämpfen, mitnehmen möchten. In diesen Fällen ist auch unbedingt die jeweilige Landesgesetzgebung der von der Verbringung tangierten Staaten zu beachten!
Der Antrag ist unter Vorlage der Waffenbesitzkarte und einem aktuellen Passfoto bei der Unteren Waffenbehörde zu stellen.
PDF-Dokument:
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis für Schusswaffen und Munition
Informationen gem. DSGVO bei Erhebung personenbezogener Daten ohne Zweckänderung
Kosten:
53 EURO