Fördermöglichkeiten für Schutz von Weidetieren
Um Ihre Weidetiere ausreichend zu schützen, bedarf es natürlich entsprechender Ausrüstung. Ausrüstung kostet Geld. Dafür können Sie beim Land Hessen Unterstützung beantragen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erlangen. Manches ist auch kombinierbar.
Die Weidetierprämie (2020-2022) wird jetzt zur Gekoppelten Tierprämie (ab 2023): Über die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird es eine, an die Produktion gekoppelte Prämienzahlung für Schaf-, Ziegen- und Mutterkuhhalter geben. Die Prämie wird nicht gewährt, wenn der Betrieb auch Milch produziert. Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link: Maßnahmenblatt Gekoppelte Tierprämie. Beratung erhalten Sie beim Amt für den ländlichen Raum, Herr Max Reichard, E-Mail: max.reichard@hochtaunuskreis.de , Telefon: (06172) 999-6134.
HALM 2 H.2 - Sichere Schaf- und Ziegenbeweidung: Maßnahmen zur Unterstützung der Schaf- und Ziegenhalter hinsichtlich des Mehraufwands für den Herdenschutz, der zusätzlich zu den Mindestanforderungen an den Schutz gegen Übergriffe durch große Beutegreifer geleistet wird. Beratung hierzu erhalten Sie beim Amt für den ländlichen Raum, Herr Philip Rabenau, E-Mail: philip.rabenau@hochtaunuskreis.de, Telefon: (06172) 999-6165.
Weidetierschutz: Investitionen und zusätzliche laufende Betriebsausgaben zum Schutz vor Schäden durch den Wolf an landwirtschaftlichen Nutztieren in Weidehaltung. Hierunter fallen im Hochtaunuskreis und im Stadtgebiet Frankfurt Fördermittel für Schafe und Ziegen, Damwild sowie Rinder bis zu einem Lebensalter von einem Jahr beziehungsweise kleinwüchsige Rassen mit einer Widerristhöhe bis maximal 112 Zentimeter im ausgewachsenen Zustand. Auch Herdenschutzhunde sind wichtige Helfer. Sie sind gezüchtet und ausgebildet dafür, eine Herde zu schützen. Auch ihre Anschaffung wird unterstützt. Informationen finden Sie unter den folgenden Links: Weidetierschutz WI-Bank, Link Merkblatt Herdenschutzhund, Beratung erhalten Sie beim Amt für den ländlichen Raum, Herr Max Reichard, max.reichard@hochtaunuskreis.de, Telefon: (06172) 999-6134.
Auch der Hochtaunuskreis hat eine erweiternde Fördermöglichkeit entwickelt. Informationen dazu finden Sie im nächsten Kapitel "Förderrichtlinie zum Weidetierschutz Hochtaunuskreis".
Schadensausgleich: Für durch den Wolf verursachte Schäden an Tieren, für Tierverluste (insbesondere direkte Tötung, Verluste aufgrund vorhergehender Verletzungen), Sachverständigenkosten für die Wertermittlung der Tiere sowie auf den Wolfsangriff zurückführende Verluste durch Fehlgeburten beziehungsweise Aborte, wird einschließlich der erforderlichen Ausgaben für Tierarztkosten gewährt. Hinweis: Zahlungen erfolgen nur für auf der Weide gehaltene landwirtschaftliche Nutztiere sowie Hüte- und Herdenschutzhunde. Weitere Informationen finden Sie unter dem Link: Schadensausgleich WI-Bank. Nur im tatsächlichen Schadensfall kontaktieren Sie bitte: Regierungspräsidium Darmstadt, Ulrich Götz-Heimberger, ulrich.goetz-heimberger@rpda.hessen.de, Telefon: (06151) 126838.
Tiergenetische Ressourcen: Das Land Hessen fördert die Erhaltung von seltenen, einheimischen und gefährdeten Nutztierrassen. Aktuell werden zwei bodenständige Rinderrassen, zwei Schaf- und eine Ziegenrassen gefördert. Die Teilnahme an diesem Programm ermöglicht Ausnahmeregelungen für die Teilnahme bei der Förderung Weidetierschutz. Weitere Informationen zum Thema finden Sie unter nachfolgendem Link: Maßnahmenblatt Tiergenetische Ressourcen. Beratung erhalten Sie beim Regierungspräsidium Gießen, Herr Udo Rippl-Glaum, udo.rippl-glaum@rpgi.hessen.de, Telefon: (0641) 303-5116.