Förderrichtlinie zum Weidetierschutz Hochtaunuskreis

Im November 2022 fand der erste Wolfsriss im Hochtaunuskreis statt. Seither häufen sich die Übergriffe auf Weidetiere in der Region. Tierhalterinnen und Tierhalter mit einer Mindestanzahl an Weidetieren können eine Förderung des Landes Hessen für einen zusätzlichen Schutz vor Wölfen beantragen. Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter mit geringeren Tierzahlen sind von der Landesförderung ausgeschlossen. Allerdings sind diese „kleinen“ Herden ebenso wichtig für den Erhalt und die Pflege der Kulturlandschaft im Hochtaunuskreis. Zudem gewöhnt sich ein Wolf bei unzureichend geschützten Tieren an die leichte Beute. Die Übergriffsversuche können demzufolge dadurch noch steigen. Es gilt daher, alle Weidetiere möglichst zu schützen. Dazu ist auch die Förderung von Weidetierhalterinnen und weidetierhaltern mit kleinen Herden notwendig. Die Richtlinie zur Förderung von Schutzmaßnahmen zur Weidetierhaltung im Hochtaunuskreis fördert den Schutz von „kleinen“ Weidetierherden im Hochtaunuskreis. Im Folgenden finden Sie die Richtlinie und die Möglichkeit zur Antragstellung.

Unter folgendem Link finden Sie die Richtlinie zur Förderung von Schutzmaßnahmen zur Weidetierhaltung im Hochtaunuskreis:


Unter folgendem Link finden Sie den Antrag auf Förderung:

Bitte senden Sie den vollständig ausgefüllten Antrag an: LFN.Bad-Homburg@Hochtaunuskreis.de

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kollegen Herrn Max Reichard, E-Mail: max.reichard@hochtaunuskreis.de, Telefon: (06172) 999-6134

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