Fahrwegbestimmung für Gefahrguttransporte und überbreite / überhohe Ladungen

Transporte von gefährlichen Gütern (zum Beispiel Chemikalien, Treibstoffe, ätzende Flüssigkeiten, Munition, Benzin und Ähnliches) bedürfen einer gebührenpflichtigen Genehmigung (Fahrwegbestimmung gemäß §§ 7, 35 GGVSEB). 

Gemeinsam mit der Polizeidirektion Hochtaunus werden Gefahrgutkontrollen auf der Straße durchgeführt und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. 

Für die Gefahrgutkontrollen auf den Firmensitz / Betriebssitz im Hochtaunuskreis ist der gemeinsame Ordnungsbezirk bei der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe zuständig. Diesen erreichen Sie unter gefahrgut@bad-homburg.de.

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Rechtsgrundlagen

Verordnung über die innerstaatliche und grenzüberschreitende Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, mit Eisenbahnen und auf Binnengewässern

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