Familiennachzug

Zum Schutz von Ehe und Familie haben Ehegatten beziehungsweise eingetragene Lebenspartner, Elternteile und minderjährige, ledige Kinder die Möglichkeit, zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen.

Grundsätzlich richten sich die Voraussetzungen danach, ob Sie:

      • zu einer deutschen Staatsbürgerin oder einem deutschen Staatsbürger
      • zu einer EU-Bürgerin oder einem EU-Bürger, oder
      • zu einer oder einem Drittstaatsangehörigen nachziehen

Die nachziehenden Familienmitglieder dürfen in Deutschland arbeiten.

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